Datenschutz während der Urlaubszeit

13.07.2023 -  

Auch im Urlaub lohnt es, sich ein paar Gedanken über den Datenschutz zu machen. Zuerst einmal sollte sichergestellt werden, dass eine Abwesenheitsmitteilung für alle an die persönliche E-Mail-Adresse eingehende E-Mails eingerichtet wird. Dort sollte nicht der genaue Grund der Abwesenheit angegeben werden, sondern es reicht aus, darüber zu informieren, dass E-Mails bis zu einem bestimmten Datum nicht gelesen werden. Wenn erforderlich, sollte eine alternative E-Mail-Adresse angegeben werden, an die die E-Mails in der Abwesenheitszeit geschickt werden können. Keinesfalls sollten die E-Mails an externe E-Mail-Anbieter weitergeleitet werden.

Ist man unterwegs, lauern auch im privaten Bereich Datenschutzrisiken. Die Probleme beim Verlust eines Datenträgers (USB-Stick, Handy…) sollten nicht noch durch den Verlust der darauf befindlichen Daten vervielfacht werden. Ein Back-up der Daten ist wichtig. Um zu verhindern, dass die Daten in falsche Hände geraten, ist die Verschlüsselung ein geeigneter Weg, den Schaden zu reduzieren.

Werden öffentliche WLAN-Netze genutzt, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass insbesondere in den Nicht-EU-Ländern Datensicherheit nicht gewährleistet ist und die Übertragung in der Regel über unverschlüsselte Verbindungen erfolgt. Will man seine Daten nicht mit unbekannten Dritten teilen, sollte man auf die Nutzung dieser Netzwerke verzichten oder aber VPN-Verbindungen nutzen.

Auch andere Geräte lassen sich bequem mit dem eigenen Smartphone verbinden, sei es der Smart TV im Hotel oder der Mietwagen. Hier sollte man nicht vergessen, sich gegebenenfalls vor der Heimreise aus seinem Account auszuloggen und alle eigenen Angaben im Navigationssystem des Mietwagens zu löschen, bevor dieser wieder abgegeben wird.

Diese Hinweise entstammen dem Newsletter von Dr. Datenschutz und können hier ausführlicher nachgelesen werden.

Von Rita Freudenberg, Datenschutzbeauftragte OVGU

Letzte Änderung: 10.01.2024 - Ansprechpartner: Webmaster