Das Für und Wider
Anhörung zum "Berliner Wahlmodell" im Landtag
Von einem "strikten Nein" über ein "man könnt's ja mal versuchen" bis hin zu einem "konsequenten Ja" reichten die Ansichten auf der Anhörung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zum Berliner Wahlmodell Ende November im Magdeburger Landtag.
Erbe der Streiks
Ihr Ursprung ist in den Studentenprotesten zu suchen, die vor gut einem Jahr die Hochschullandschaft Deutschlands bewegten. Eine wesentliche Forderung damals verlangte nach mehr Demokratie und Mitbestimmung der Studierenden in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen. Ein studentischer Basiskongreß in Berlin hatte im Januar 98 gefordert, das Berliner Wahlmodell in die damals gerade diskutierte Novelle des Landeshochschulgesetzes Sachsen-Anhalts aufzunehmen. Dazu entschieden sich die Abgeordneten nicht, wohl aber zu der Aufforderung an den Ausschuß, sich die Argumente für und gegen das Wahlverfahren anzuhören.
Die Konferenz der Studierendenschaften Sachsen-Anhalts betrachtete die Einführung des Berliner Wahlmodell als einen ersten Schritt auf dem Weg zur pluralistischen Universität, an der das Prinzip "one vote, one person" für mehr Demokratie und Transparenz sorgen soll.
Ablehnung
Ablehnend standen die Rektoren der Einführung gegenüber. Ein neuer Wahlmodus würde die Probleme, die beispielsweise durch die Pläne der Landesregierung für den Haushalt im kommenden Jahr auf die Hochschulen zukommen, nicht lösen. Im argen lägen auch Kommunikation und Information in den Einrichtungen. Unterschiedlich die Haltung der Personalräte und des Mittelbaus zum Berliner Wahlmodell, obgleich viele ein Mehr an Demokratie und Mitbestimmung begrüßten. Besorgnis wurde mehrfach darüber geäußert, daß mit diesem Wahlmodus kleine Fachbereiche an den Rand gedrängt werden könnten. Auch nach Einführung des neuen Hochschulrahmengesetztes stehe das Berliner Wahlmodell rechtlich auf sehr wackeligen Füßen erläuterte Winfried Kluth, der an der Universität Halle Öffentliches Recht lehrt. Im Februar 1999 wird der Ausschuß dem Parlament eine Stellungnahme vorlegen.
Argumente
Als eine Folge der Studierendenproteste Ende vergangenen Jahres fand im März 98 eine eintägige Anhörung zur Hochschuldemokratie in Magdeburg statt. Die Statements und Diskussionsbeiträge von Studierendenvertretungen, Verbänden, Poltikern, Hochschullehrern und Gerwerkschaften sind jetzt in einer Broschüre zusammengefaßt erschienen. Ergänzt u.a. durch Erläuterungen zum Berliner Wahlmodell, alternative Umsetzungsvorschläge und Gesetzesauszüge liefert es reichlich Argumentationsmaterial für die derzeit laufende Diskussion um die Einführung des Berliner Wahlmodell an sachsen-anhaltischen Hochschulen. Die Broschüre kann im Büro des Studentenrates, Gebäude E1, Hinterhof, eingesehen werden.