BAföG reformiert
HRK übt Kritik an neuer Ausbildungsförderung
Das Bundeskabinett verabschiedete einen von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, vorgelegten Gesetzentwurf für eine grundlegende Reform der Ausbildungsförderung (BAföG). Mit in Kraft treten des neuen Gesetztes am 1. April 2001 werde das BAföG zu einer verlässlichen Größe für junge Menschen, die keine goldene Kreditkarte mit in die Wiege gelegt bekommen haben, meint die Ministerin. Sie ist sich sicher, mit der neuen Förderung die Studienentscheidung besonders von Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zu erleichtern. Laut einer kürzlich veröffentlichten OECD-Studie liegt Deutschland im internationalen Vergleich mit 28 % Studienanfängern weit hinter dem Durchschnitt von 40 %.
Die Bundesregierung wird für die Reform der Ausbildungsförderung ab dem kommenden Jahr mehr als eine Milliarde Mark jährlich zusätzlich für die Förderleistungen mobilisieren. Die Ausgaben werden gegenüber 1998 insgesamt um fast 50 % erhöht. Wieviel jeder Studiosi letztendlich mehr im Portemonnaie haben wird, kann demnächst auf einer speziellen Homepage zur Ausbildungsförderung nachgerechnet werden.
Zusätzlich wird ein Angebot für einen Bildungskredit vorbereitet. Dieser soll Studierenden, die kein BAföG erhalten, ermöglichen, in besonderen Studiensituationen einen Kredit über zwei Jahre in Anspruch zu nehmen.
Keine Strukturreform
Dieses "Ausbildungsförderungsreformgesetz" bringe nicht die erforderliche Strukturreform der Ausbildungsförderung in Deutschland, positionierte sich der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zu den Plänen von Ministerin Bulmahn. Die HRK fordert, dass Ausbildungsförderung elternunabhängig erfolgen soll, um den Studierenden eine ihrem Alter angemessene Eigenverantwortung zu übertragen. Der Kreis der Geförderten müsse erweitert und die Darlehensbelastung für Studierende reduziert werden. Außerdem seien die Verfahren der Antragstellung und Bearbeitung inflexibel und zu bürokratisch.
Scheu vor Schuldenlast
Wurden früher über 30 % der Studierenden gefördert, sind es derzeit unter 15 %. Junge Menschen aus einkommenschwächeren Schichten scheuen immer häufiger eine Schuldenlast, die sich nach Ablauf des Studiums auf bis zu 40 000 DM belaufen kann. Nur etwa acht Prozent der Kinder aus Familien der unteren Einkommensschichten nahmen deshalb 1997 überhaupt ein Studium auf, während es in den oberen Einkommensschichten über 70 % waren.
Der vorliegende Regierungsentwurf berge zwar hinsichtlich Anhebung von Bedarfssätzen und Freibeträgen, Ausdehnung der Auslandsförderung, Vereinheitlichung der Förderleistungen in Ost und West oder Studienabschlussförderung deutliche Verbesserungen, so der HRK-Senat, aber dies ändere nichts daran, dass die im Durchschnitt von derzeit 640 auf 730 Mark monatlich angehobene Förderung zu wenig Studierende erreichen wird.
Die Rektorenkonferenz ist der Auffassung, dass ein grundlegender Systemwechsel in der Ausbildungsförderung vorgenommen werden muss. Das derzeitige BAföG-Modell und auch dessen novellierte Form erfülle nicht die Anforderungen einer breit angelegten, elternunabhängigen und effizienten Studienfinanzierung. Die HRK wird Grundlinien eines eigenen Ausbildungsförderungskonzeptes entwickeln.