Studiengebühren
Mit der Aufhebung des Gesetzes der rot-grünen Bundesregierung, das Studiengebühren untersagte, wies das Bundesverfassungsgericht im Januar 2005 die Entscheidungskompetenz über die Erhebung von Gebühren den Ländern zu. Derzeit liegt ein PDS-Antrag zur Änderung des Landeshochschulgesetzes im Landtagsausschuss für Wissenschaft und Bildung, mit dem Studiengebühren grundsätzlich ausgeschlossen werden sollen. Im Paragraphen 111 des 2004 novellierten Landeshochschulgesetzes steht festgeschrieben, dass das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss studiengebührenfrei ist. Sachsen-Anhalts Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz begrüßte den Karlsruher Richterspruch. In Sachsen-Anhalt werde jetzt in Ruhe und ergebnisoffen die Diskussion über ein intelligentes und sozial ausgewogenes System einer Kostenbeteiligung der Studierenden fortgeführt. Vor allem dürfe es nicht sein, dass sich Studierende wegen Geldmangels keine Hochschulbildung mehr leisten könnten. Zudem müsse sichergestellt werden, dass eingenommene Studienbeiträge in vollem Umfang den Hochschulen zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung stehen. Mehr Meinungen zu diesem Thema lesen Sie in Stellungnahmen von Studierenden und einem Interview mit dem Rektor.