Frauenförderung
Ein System von Anreizen schaffen
Im vergangenen UNI-REPORT informierte die Gleichstellungsbeauftragte der Universität, Prof. Dr. Anita Hökelmann, über gesetzliche Grundlagen der Frauenförderung sowie die Situation in Sachsen-Anhalt und speziell an unserer Universität. In dieser Ausgabe unterbreitet sie einige Anregungen zur Schaffung von Anreizsystemen zur Frauenförderung.
In der Diskussion zwischen Vertretern der Hochschulrektorenkonferenz und Vertreterinnen der Bundeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Universitäten und Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland wurde angeregt, Frauenförderung als ein Leistungskriterium für Hochschulen zu erheben und Anreizsysteme zu schaffen, welche die gesetzlichen Regelungen ergänzen. Über solche Anreizsysteme sollte auch an unserer Universität nachgedacht werden. Dafür sind Kriterien zu definieren, die Aussagekraft besitzen und die verständlich sowie nachvollziehbar sind. Sie sollen quantifizierbar und vergleichbar sein oder von Kommissionen beurteilt werden können. Derartige Kriterien könnten sein:
- die Steigerung des Frauenanteils bei bestimmten Stellenkategorien, z.B. C-Stellen, Nachwuchsstellen, Leitungsfunktionen usw.,
- die Steigerung des Frauenanteils bei Neueinstellung bzw. Neuberufungen,
- die Steigerung des Frauenanteils bei den Studierenden,
- die Steigerung des Frauenanteils bei wissenschaftlichen Prüfungen (Diplom, Staatsexamen, Magistra, Promotionen, Habilitationen),
- die Verankerung von Frauenstudien und Frauenforschung in Stellenplänen bzw. in der Forschungsförderung,
- die Förderung von Frauen in Naturwissenschaft und Technik,
- Qualifizierungsmaßnahmen für den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs,
- die Verabschiedung von Frauenförderrichtlinien und Frauenförderplänen (Personalentwicklungspläne),
- die Förderung der Vernetzung von Frauen in- und außerhalb der Universität.
Nicht zu quantifizierende Maßnahmen könnten durch die Vergabe von Frauenförderpreisen honoriert werden. Solche Preise haben die Universität Tübingen und die Freie Universität Berlin eingeführt. Sie werden aus Pools finanziert, deren Mittel nur Frauen zugute kommen dürfen und um die die Hochschulen oder Fakultäten konkurrieren können. Damit wurden in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Berlin außerordentlich gute Erfahrungen gemacht. Diese Pools können gebildet werden aus Professuren, Frauenforschungsprofessuren, Habilitationsstellen, Promotionsstellen, Stipendien, Lehraufträgen, Sachmitteln u.a. Die Universität in Amsterdam verfügt zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses über einen Fonds, aus dem sie die Freistellung von Wissenschaftlerinnen für ein Jahr finanziert, damit sie promovieren können. An unserer Universität wurde als ein Signal 1997 die „Dorothea-Erxleben-Gastprofessur“ erstmalig besetzt. Alle Fakultäten konnten sich um die Gastprofessur mit ausgewählten Kandidatinnen bewerben.
Wunsch oder Realität?
Ob nun Anreizsysteme, Preise oder Pools vergeben werden, wichtig ist, daß eine Balance zwischen der Spürbarkeit des Anreizes und der Relation der Frauenförderung zu anderen Aufgaben der Universität situativ geschaffen wird. Die beste Lösung wäre ein eigenes Anreizsystem zur Frauenförderung, das im Volumen nicht hinter vergleichbaren Anreizsystemen zurücksteht.
Es ist an der Zeit, mit Engagement und Nachdruck daraufhin zu wirken, daß mehr Studentinnen, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Professorinnen die Otto-von-Guericke-Universität ihre wissenschaftliche Heimat nennen und damit Vorbild für künftige Abiturientinnen in der Berufs- und Studienwahl werden und Frauenförderung nicht Wunsch, sondern Realität ist.