Zur Altersteilzeit

07.12.1998 -  

Landesregierung macht Tarifvertrag zum Instrument für Stellenabbau

Landesregierung macht Tarifvertrag zum Instrument für Stellenabbau Seit dem 27. Oktober 1998 liegen die Durchführungshinweise zum Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit vor. Unter dem Druck der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hat die Landesregierung nun endlich Regelungen getroffen, die den Tarifvertrag anwendbar machen.

Nach ihrem Erscheinen breitet sich eine große Enttäuschung aus. Es ist die erklärte Absicht der Landesregierung, die Umsetzung des Tarifvertrages als Instrument zum Stellenabbau zu nutzen. Die im Altersteilzeitgesetz und im Tarifvertrag vorgesehene Wiederbesetzung der freiwerdenden Stellen soll nicht realisiert werden.

Im Schnellbrief des Ministeriums der Finanzen vom 27.10.1998 wird unter Punkt zwei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß "weder das ATZG noch der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit ... eine Wiederbesetzungspflicht freigewordener Arbeitsplätze" begründen.

Damit nimmt die Landesregierung auch Förderleistungen, die die Bundesanstalt bei der Wiederbesetzung mit arbeitslos gemeldeten bzw. nach Abschluß der Ausbildung übernommenen Arbeitnehmern zahlen würde, nicht in Anspruch. Die entstehenden finanziellen Belastungen will sie den Arbeitnehmern aufbürden, die die Altersteilzeit in Anspruch nehmen möchten.

Beschäftigten an der Universität, die sich für ein Altersteilzeitverhältnis interessieren, ist dringend zu empfehlen, im Vorfeld notwendige Erkundigungen darüber einzuziehen, mit welchen Abschlägen sie bei Lohnersatzleistungen und Rentenansprüchen rechnen müssen. Besonders bei der Rentenberechnung kann es je nach individueller Situation zu Einbußen kommen.

Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit, der bei seinem Abschluß als wichtiges Instrument für eine zukunftsorientierte Personalplanung bewertet wurde, wird in seiner Wirksamkeit und Nachhaltigkeit durch die genannten Durchführungsbestimmungen eingeschränkt. Daher empfiehlt der Gesamtpersonalrat den interessierten Beschäftigten, in Gesprächen mit den Personalvertretungen wichtige Fragen zu klären.

Letzte Änderung: 07.12.1998 - Ansprechpartner: Webmaster