Unüberwindlich?

14.01.1999 -  

Studieren mit gesundheitlichen Einschränkungen

Für diejenigen, für die Treppen keine unüberwindlichen Barrieren darstellen, die Vorlesungsverzeichnisse und Studienliteratur in Schwarzschrift lesen können, die dem Vortrag des Lehrenden zuhören und eine Mitschrift erstellen können, stellt sich diese Frage kaum. Und wer macht sich schon Gedanken darüber, daß ein Studienalltag für Studierende, die infolge regelmäßiger medizinischer Behandlung in ihrer Lebensweise Beschränkungen unterworfen sind, auch erhebliche soziale Folgen zeitigen kann? Die 14. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes erbrachte mit 12,7 % der Befragten, die sich als behindert oder chronisch krank bezeichneten, einen weiteren Anstieg gegenüber früheren Erhebungen.

In diesem Lichte sind die Bemühungen zu sehen, eine besondere Förderung der Betroffenen mit dem angestrebten Ziel eines Nachteilsausgleichs zu ermöglichen. Ausgehend von den aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland abzuleitenden Forderungen und den Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder für den Bereich der Universitäten und Hochschulen wurden in den einzelnen Bundesländern hierfür sehr unterschiedliche gesetzliche Grundlagen geschaffen. So orientiert das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt auf die besondere soziale Förderung (§§ 3 Abs. 6 und 12 Abs. 3) und eine möglichst umfassende Beratung der Betroffenen sowie die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Auflagen (§ 84).

Rampen zugeparkt

Für die Universität ergeben sich Anforderungen an so wichtige Bereiche wie das (angestrebte) barrierefreie Bauen (DIN 10824) bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen, die Ausrüstung ausgewählter Lehr- und Arbeitsräume sowie wissenschaftlicher Dienstleistungseinrichtungen mit entsprechenden technischen Hilfsmitteln (z.B. Mikroportanlagen für Hörgeschädigte, sehbehindertengerechte Computertechnik), die Schaffung von Nachteilsausgleichsregelungen in den Prüfungsordnungen und insbesondere die Sicherung einer studienvorbereitenden, studienbegleitenden und berufsvorbereitenden Beratung. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretern der Betroffenen (Beauftragter des Senats, Schwerbehindertenvertretung, Sozialberatung des Deutschen Studentenwerks) und den Einrichtungen der Universität (Kanzler, Dezernate, Fakultäten) kann jedoch eines nicht verhindern: Probleme, die aus der Gedanken- oder Rücksichtslosigkeit einzelner Studierender oder Mitarbeiter entstehen. So ist das Blockieren des für die Rollstuhlfahrerin oder den Rollstuhlfahrer reservierten PKW-Parkplatzes ebenso unentschuldbar wie das Versperren der Zufahrten zu Rampen oder ähnliches. Dieses Verhalten ist unter Berücksichtigung der oft sehr engagierten Unterstützung der Betroffenen durch ihre Mitstudierenden, Lehrkräfte und Mitarbeiter besonders beschämend.

Ein weiteres Problem stellt die aktuelle Haushaltslage dar, da infolge der drastischen Mittelkürzungen vom Gesetzgeber geforderte bauliche Maßnahmen, wie der barrierefreie Zugang zu den Hörsälen, beispielsweise dem kürzlich sanierten Hörsaal III, nicht realisiert werden können.

Übrigens: auf den Internet-Seiten unserer Universität wurde eine Homepage Handicapped eingerichtet, die Informationen und weitere Links zu entsprechend thematisierten Webseiten enthält. Bei ihrer Gestaltung fanden Gesichtspunkte einer benutzerfreundlichen Handhabung Beachtung, die durch das WEB ACCESS SYMBOL gekennzeichnet sind.

Letzte Änderung: 14.01.1999 - Ansprechpartner: Webmaster