Drei Varianten zur Diskussion
Park- und Verkehrsordnung
Seit Juni 1999 trifft sich eine zeitweilige Arbeitsgruppe, um Vorschläge für eine notwendige Aktualisierung der Park- und Verkehrsordnung zu erarbeiten. Gegenwärtig gilt am Standort Universitätsplatz die Verkehrsordnung vom 22. Februar 1996 (Rektoratsanweisung Nr. 02/1996). Am Universitätsstandort Virchowstraße (Gebäude 40) erfolgte bisher keine Parkraumbewirtschaftung. Eine Fortschreibung bzw. Neugestaltung der Verkehrs- und Parkordnung macht sich notwendig, da die in Nutzung befindlichen Parkmarken veraltet sind und ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. Unschwer ist auch festzustellen, dass trotz deutlicher Ausschilderung vielfältig gegen die bestehenden Regularien verstoßen wird, und der Ordnungszustand des ruhenden Verkehrs auf dem Gelände verbessert werden muss.
Bewachte Parkschranke
In die Überlegungen ist ebenfalls eine Bewirtschaftung des am Gebäude 40 neugeschaffenen Parkplatzes mit 390 Stellplätzen einzubeziehen. Wenn auch seit der Fertigstellung dieses Parkplatzes zurzeit ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen, muss davon ausgegangen werden, dass mit der Fortsetzung der Grünflächengestaltung im II. Quartal diesen Jahres dort Fremdfahrzeuge abgestellt werden. Da die Zufahrt zum Gebäude 40 vom Krökentor über die in Privatbesitz befindliche Virchowstraße erfolgt, ist angedacht, eine bewachte Parkschranke zu errichten. Dies würde eine geordnete Einfahrt für Parkmarkeninhaber und Gäste sichern. Zwischen den Eigentümern der Virchowstraße und der Universität ist dafür eine gemeinsame Finanzierung in Aussicht genommen.
Im Ergebnis der bisher geführten Diskussion werden drei Modelle - wie bereits auf der Personalversammlung Mitte Januar 2000 erläutert - verbunden mit einer Aktualisierung der Park- und Verkehrsordnung bei gleichzeitiger Einführung neuer Parkmarken vorgeschlagen.
Variante 1: Standortbezogene Regelungen mit einer Umlage der Kosten differenziert nach Campus am Uniplatz und Virchowstraße
Variante 2: Aufsplittung der Kosten unabhängig vom Standort für alle Parkmarkenerwerber nach dem Solidarprinzip
Variante 3: Die vorhandene Parkordnung bleibt bestehen, durch intensivere Kontrollen werden Parkverstöße mit Abschleppen der Fahrzeuge geahndet.
Die Dienststelle favorisiert die Variante 1. Die sich daraus ergebenden jährlichen Kosten für Parkmarkenerwerber betragen schätzungsweise 20 bis 25 DM für die Virchowstraße und 10 bis 15 DM für den Campus am Uniplatz.
Die Zufahrten zum Campusgelände am Universitätsplatz bleiben weiterhin frei. Erforderlich macht sich jedoch eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung von Verkehrs- und Parkordnung sowie die Ahndung von Verstößen gegen diese Regularien.
Alle Beschäftigten und Studierenden werden aufgefordert, Vorschläge, die zu einer Konkretisierung der Park- und Verkehrsordnung führen, kurzfristig an das Dezernat Allgemeine Angelegenheiten zu schicken.