Zweifel und Skepsis überwogen
Anhörung zur Novelle des Landeshochschulgesetzes vor dem Landtagsausschuss Bildung und Wissenschaft
Für viel Wirbel und zahlreiche Diskussionen sorgte die im Landtag vorgestellte Novelle des Landeshochschulgesetzes (LHG) für Sachsen-Anhalt sofort nach dem Bekanntwerden. Mitte Mai wollte sich nun der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft im Parlament am Domplatz ein Bild über die Ansichten der Betroffenen im Land machen sowie Expertenmeinungen einholen und lud deshalb zu einer Anhörung mit entsprechend langer Rednerliste.
Zweifel und Skepsis an den wahren Absichten des Änderungsentwurfs waren der Tenor in den Diskussionsbeiträgen. Nachdem erst vor zwei Jahren das LHG novelliert wurde, war für viele Hochschulvertreter die Notwendigkeit für eine neuerliche Änderung nicht erkennbar. Ja sie sei sogar kontraproduktiv, führe zu Unruhe in den Hochschulen und bringe Landesregierung, Hochschulen, Studierende und Interessenvertretungen gegeneinander auf, wurde für die Landesrektorenkonferenz zusammengefaßt. Im Moment wäre Ruhe von heilsamer Wirkung für die Entwicklung der Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt. Ein Jurist bezeichnete den vorliegenden Entwurf als widersprüchlich, gesetzestechnisch fragwürdig und rechtsstaatlich bedenklich.
Die in der Novelle formulierten Zielvereinbarungen wurden als zu unspezifisch und zu wenig definiert zurückgewiesen; es fehle jegliche Rechtssicherheit. Sie könnten nur ein wirksames Instrument sein, wenn genaue Definitionen festgeschrieben und geeignete Prüf- und Messinstrumente für die Erfüllung der Zielvorgaben gefunden würden. Dann könnten sie eine Alternative zu bürokratischen Regelungsvorschriften sein. Dazu jedoch müssten jene gleichberechtigte Partner sein, die Zielvereinbarungen abschließen und diese auf der Basis der Freiwilligkeit entstehen. Der gegenwärtige LHG-Entwurf hingegen vermittle den Eindruck von Zwang und verschärfe durch die Androhung des § 66/4 eher den Widerstand gegen die Zielvereinbarungen.
Eingriffsrechte
Dieser Paragraph 66/4 räumt dem Kultusministerium bei Nichtzustandekommen von Zielvereinbarungen verschiedene Eingriffsrechte bei der Stellenbesetzung, Mittelverteilung, der Profilbildung oder der Gestaltung von Studiengängen ein. Dies wurde von den zur Anhörung Gebetenen als ein grundlegender Eingriff in die Autonomie der Hochschulen angesehen, der die staatsdirigistischen Einflussmöglichkeiten erhöht. Während der Gesetzgeber argumentiert, die Hürden für die Anwendung des 66/4 seien sehr hoch, waren die Hochschulvertreter ganz anderer Meinung. Sie sahen in den sehr schwammigen Formulierungen "aus Gründen der Zweckmäßigkeit" oder "wenn dies zur Wahrung staatlicher Belange erforderlich ist" ein großes Reservoir, um Eingriffe rechtfertigen zu können. Allein "die Wahrung staatliche Belange" ließe sich immer auch finanziell begründen. Hinzu komme noch die Tatsache, dass in Sachsen-Anhalt eine verbindliche Hochschul-Planung, wie sie in anderen Bundesländern existiert und als Basis für die Arbeit mit Zielvereinbarungen dient, fehle.
In der angestrebten Stärkung der Hochschulleitungen sahen viele Redner eine zunehmende Entmündigung der Hochschulgremien. Beschlüsse über strukturelle Veränderungen sowie über Satzungen und Ordnungen, so sieht die Novelle vor, bedürfen künftig der Genehmigung durch das Rektorat.
Leihgabe Professor
Rechtliche Bedenken wurden gegen das Vorhaben geäußert, Professoren an anderen Einrichtungen Aufgaben zu übertragen. Dies habe mit Sicherheit Auswirkungen auf die zugeordneten Beschäftigten. Vermutungen wurden laut, dass damit eine Personalreduzierung im Mittelbau einhergehe. Ein breiter Mittelbau aber bilde die Grundlage für die Vermittlung von Wissen an die Studierenden in Seminaren und Übungen, die einen Diskurs ermöglichen sollten und nicht zu Massenveranstaltungen degradiert werden dürften.
Dennoch ist anerkannt worden, dass Abordnung und Versetzung von Personal zu mehr Flexibilität in den Hochschulen beitragen können. Fraglich blieben jedoch die vorgeschlagenen Wege und Mittel, dieses Ziel zu erreichen. Die geplante Probezeit für Professoren wurde als Verminderung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen in Sachsen-Anhalt gegenüber denen im restlichen Bundesgebiet angesehen.
Wüschenswert, so viele der geladenen Hochschulvertreter, sei eine verlässliche Hochschulplanung für das Land, die den Hochschulen Planungssicherheit gebe. Dies würde eine Novellierung des LHG zum gegenwärtigen Zeitpunkt überflüssig machen und die derzeit eher liberale Hochschulgesetzgebung könnte eine Chance für die weitere Entwicklung der Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt sein.