Im Interesse der Beschäftigten
Zehn Jahre Personalratsarbeit an der Universität
Als sich in den turbulenten "Wendezeiten" 1989/90 in Fortsetzung der Gewerkschaftsarbeit an der Magdeburger Universität ein Sprecherrat bildete, war es u.a. auch dessen Aufgabe, die ersten Personalratswahlen an der damaligen Technischen Universität vorzubereiten. Diese fanden Anfang Oktober 1990 statt. Rechtliche Grundlage war das Personalvertretungsgesetz - DDR, welches mit Wirkung vom 1. 7. 1990 in Kraft getreten war.
Im Vorwort zu diesem Gesetz hieß es: "Das Personalvertretungsgesetz - DDR, das auf einer sinngemäßen Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes 1974 beruht, führt erstmals für die DDR eine betriebliche Interessenvertretung durch Arbeitnehmervertreter ein, die auf gesetzlicher Grundlage gegenüber dem Arbeitgeber tätig werden. Anders als gewohnt wird nach dem Personalvertretungsrecht die Interessenvertretung nicht direkt durch Gewerkschaften wahrgenommen, sondern durch Personalräte, die prinzipiell von Gewerkschaften unabhängig sind. Unabhängig von Partei- und Gewerkschaftsmitgliedschaft haben die gewählten Personalräte die dienstlichen, sozialen und personellen Belange aller Beschäftigten zu wahren".
Auf der Kandidatenliste standen damals 38 Namen. Acht von ihnen sind heute noch immer aktiv im Personalrat dabei und haben die Arbeit in den vergangenen zehn Jahren maßgeblich mitgeprägt. Ihre Namen seien an dieser Stelle einmal genannt: Ursula Henkel-Brennecke, Dr. Marlen Heymann, Dr. Werner Irmer, Christian Paal, Dr. Rolf Pilz, Dr. Günter Sämann, Sabine Schmolke und Ingrid Tiedke.
Mit der Entwicklung der Otto-von-Guericke-Universität veränderten sich auch die Personalvertretungen. Übergangslösungen mußten gefunden und außerplanmäßige Wahlen organisiert werden. Neue Strukturen waren erforderlich geworden.
Durch die Fusion der Technischen Universität mit der Pädagogischen Hochschule und der Medizinischen Akademie 1993 arbeiteten für einen begrenzten Zeitraum "Übergangspersonalräte". Mitte Februar 1994 gab es Neuwahlen zu den Personalräten. Dabei wurde erstmals an unserer Universität auch ein Gesamtpersonalrat gewählt.
Vierte Amtsperiode
Inzwischen ist der PR UNI, der Personalrat der Universität ohne Medizinische Fakultät, in der vierten Amtsperiode, die übrigens bis Ende Mai 2001 dauert. Dann finden die nächsten Personalratswahlen an unserer Universität statt. Für diese Wahlen sind Kandidaten gefragt, die auf der Grundlage des Personalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und unter Beachtung der geltenden Gesetze und Tarifverträge bereit sind, sich zum Wohle der Dienststelle und der hier tätigen Beschäftigten einzusetzen. Auch in der folgenden Amtsperiode möchten die Personalräte im Interesse aller Beschäftigten eine erfolgreiche Arbeit leisten.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert, mit den Vertrauensleuten der Gewerkschaften oder auch mit den Personalratsmitgliedern in Kontakt zu treten, wenn sie geeignete Kolleginnen und Kollegen vorschlagen möchten bzw. selbst bereit wären, für dieses Amt zu kandidieren. Ein besonderer Schwerpunkt der Kandidatengewinnung liegt auf dem "nichtwissenschaftlichen Personal", z.B. aus der Universitätsverwaltung, aus den Zentralen Einrichtungen und aus der Gruppe der Sekretärinnen bzw. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der Institute.