Mit ERASMUS im Ausland studieren
Studienleistungen werden anerkannt
Die Vorteile eines Teilstudiums im Ausland sind hinlänglich bekannt - Auslandserfahrungen, Erweiterung von Sprachkenntnissen, Kontakte knüpfen ... Dafür zu argumentieren, scheint reichlich überflüssig, hingegen über die Modalitäten für einen Auslandsaufenthalt zu informieren, immer wieder notwendig.
Die Europäische Kommission misst der Mobilität in der Ausbildung große Bedeutung bei und hat dafür eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt. Zu ihnen gehört SOKRATES mit mehreren Unterprogrammen wie beispielsweise ERASMUS für den Hochschulbereich. Dieses Programm basiert auf Kooperationsvereinbarungen zwischen unserer Universität und Partnereinrichtungen im Ausland, und zwar Hochschulen in den EU-Mitgliedsländern, aber auch Hochschulen in mittel- und osteuropäischen Staaten. Diese bilateralen "ERASMUS-Agreements" werden jeweils für einen ganz bestimmten Fachbereich abgeschlossen. An unserer Universität existieren an allen Fakultäten derartige Agreements.
Was diese genau regeln bzw. wer die Projektkoordinatoren in den Fakultäten sind, weiss Heidrun Willms vom Akademischen Auslandsamt/International Office. Zu erreichen ist sie montags von 10 bis 12 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr im Gebäude 18, Zimmer 146, Tel. 67-18779, e-mail. Sie hat auch die entsprechenden Bewerbungsunterlagen.
Der Vorteil der Agreements liegt auf der Hand: Die Leistungen der mit dem Fachbereich oder der Fakultät abgestimmten Studienpläne werden an der Heimatuniversität anerkannt. Außerdem müssen von den Studierenden, die sich mit ERASMUS zu einem Auslandsteilstudium aufmachen keine Studiengebühren bezahlt werden. Und sie können aus dem Förderprogramm ein Teilstipendium für ihren Aufenthalt an der Partneruniversität im Ausland erhalten. Dieser Auslandsaufenthalt muss mindestens drei Monate dauern und darf zwölf Monate nicht überschreiten. Voraussetzung ist der Abschluss von mindestens zwei Fachsemestern an der Heimatuniversität.
Ach ja, ERASMUS fördert auch den Auslandsaufenthalt von Promotionsstudenten.
Eigentlich war der 30. März Bewerbungsschluss für die ERASMUS-Förderung. Aber die Erfahrung zeigt, dass immer noch ein paar Plätze auf Kurzentschlossene warten. Also, schnell im Auslandsamt nachfragen!