Ablehnung der Vorschläge zur Reform des Dienstrechts
Die Zielsetzung stimmt, aber der Weg ist fraglich
Mitte April dieses Jahres gelangten Meldungen in Presse, Rundfunk und Fernsehen, dass die seit langem von Bildungsministerin Edelgard Bulmahn und dem Innenminister Otto Schily vorbereiteten Änderungen des Hochschulrahmengesetzes mit dem Ziel einer Dienstrechtsreform im Entwurf fertiggestellt sind.
Die wesentlichen Eckpunkte dieser Reform beinhalten eine neue Besoldungsstruktur für Professoren und die flächendeckende Einführung von Junior-Professoren zu Lasten der bestehenden Assistentenstellen mit der Zielsetzung:
- Die deutschen Universitäten müssen international wettbewerbsfähig sein.
- Die Universitäten müssen in die Lage versetzt werden, die besten Köpfe für Forschung und Lehre zu gewinnen und auf Dauer an sich zu binden.
- Dem wissenschaftlichen Nachwuchs müssen attraktive berufliche Perspektiven geboten werden, er soll früher als bisher eigenverantwortlich forschen und lehren.
Die im Deutschen Hochschulverband (DHV) organisierten mehr als 17 000 Hochschullehrer und der Ende März dieses Jahres in Saarbrücken durchgeführte 51. Hochschulverbandstag haben sich sehr kritisch mit diesen Reformplänen auseinander gesetzt.
Sicherlich sind sich alle Beteiligten, Politiker und Hochschullehrer, in der genannten Zielsetzung einig.
Der Weg aber, der durch die Reformen aufgezeigt wird, erscheint mehr als fraglich.
Die neue Besoldungsstruktur, als "leistungsbezogene" Besoldung der Hochschullehrer mit einem herabgesetzten Grundgehalt und leistungsbezogenen Zuschlägen sowie die befristete Junior-Professur als einziger Qualifizierungsweg für den wissenschaftlichen Nachwuchs bei gleichzeitiger Abschaffung der Habilitation sind nicht geeignet, das formulierte Ziel zu erreichen.
Diese Sorge wird auch durch die Protestaktion von über 3700 Hochschullehrern unterstrichen, die in einer vierseitigen Anzeige in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28. März 2001 Ministerin Bulmahn unmissverständlich auffordern, die beabsichtige Hochschulreform in ihrer vorliegenden Form zurück zu ziehen und endlich im Dialog mit den Betroffenen eine Reform auf den Weg zu bringen, die inhaltlich dazu beiträgt, unsere Universitäten weiter zu entwickeln und international wettbewerbsfähig zu gestalten.
Auch der Landesverband Sachsen-Anhalt im DHV hat in diesem Sinne zur geplanten Reform Stellung genommen.
Die häufig zu hörende Meinung, das deutsche Hochschulwesen befände sich in einer Krise, wird durch die nach wie vor guten Ergebnisse in Lehre und Forschung Lügen gestraft. Vielmehr stellt sich die Frage, ob nicht unsere Bildungspolitik tief in einer Krise steckt, weil viele Reformvorschläge der letzten Jahre in allen Bundesländern zur Bildungsgesetzgebung nicht zur erhofften Effektivität beigetragen haben.
Prekäre Abwanderung
Ein Negativbeispiel in Sachsen-Anhalt ist zweifellos die Einführung des 13. Schuljahres und die wenig konstruktiven Vorschläge, die zu einer Revision der jetzt sichtbar werdenden nachteiligen Auswirkungen führen sollen.
Immer dringlicher für Sachsen-Anhalt wird die fehlende Angleichung der Besoldung auch der Hochschulmitarbeiter an das Niveau der alten Bundesländer.
Als besonders prekär ist die Abwanderung der besten Hochschulabsolventen zu bewerten.
Wenn Nachwuchswissenschaftler in den Einrichtungen für Forschung und Lehre im wachsenden Maße nicht mehr zur Verfügung stehen, kann von Investitionen in die Wissenschaftslandschaft, die Sachsen-Anhalt dringend benötigt, keine Rede mehr sein.