Wirkungsvoller Beitrag zur Gleichstellung
Barrierefreies Internet (2)
Unter barrierefreien Internetseiten sollen solche Angebote verstanden werden, die jeder User unabhängig von seinem Betriebssystem nutzen kann. In diesem Beitrag möchte ich weitere Gestaltungshinweise (siehe auch Ausgabe 6/2001 des Uni-Reports) geben.
Verwendung von Spalten – Sowohl vorformatierter Text, Tabellen als auch Frames können bei älteren Browsern oder ScreenReadern Probleme bereiten. Deshalb sollte bei Unverzichtbarkeit einer tabellarischen Darstellung auf eine kurze Beschreibung in Textform nicht verzichtet werden. Der Text in Frames kann mit den Anweisungen <NOFRAMES> und </NOFRAMES> auch für Browser zugänglich gemacht werden, die keine Frames beherrschen.
Grafiken auf Internetseiten – Für sehbehinderte oder blinde Menschen wie auch andere Nutzer reiner Textbrowser können Grafiken Barrieren darstellen. Als Konsequenz sollten die wesentlichsten Informationen vor allem komplexer Grafiken in Textform dargestellt werden, z.B. über einen Link als eigenständiges Dokument.
Java Applets – Hier gilt grundsätzlich das gleiche wie für Grafiken. Unter Verwendung der Tags <APPLET> und </APPLET> kann die gewünschte Information als Text gesichert werden.
Audio – Zwei Aspekte sind zu beachten: Einerseits sollten Audio-Clips für schwerhörige oder taube User aufbereitet werden; andererseits bieten sie die Möglichkeit, sehbehinderten Menschen den Zugriff auf Internetseiten zu vereinfachen.
Im ersten Fall hilft ein kleiner Texthinweis, über den Inhalt der Audio-Datei zu informieren. Im zweiten Fall können Audio-Clips dazu verwendet werden, unter Nutzung geeigneter Software nach Umwandlung in eine .wav-Datei Texte am PC vorlesen zu lassen. Hier liegt ein interessantes Anwendungsfeld neuer Multimedia-Programme.
Mit dieser kleinen Auswahl von Gestaltungshinweisen wird das Ziel verfolgt, Autoren von Internetseiten an unserer Universität für das Problem der barrierefreien Web-Gestaltung zu sensibilisieren. Auch auf diesem Gebiet kann ein wirkungsvoller Beitrag zur angestrebten Sicherung der Gleichstellung behinderter Menschen geleistet werden.
Weitere Informationen sind beim Behinderte in Gesellschaft und Beruf e.V. zu erhalten.