Jüngere in Arbeit einbeziehen
Bundesvertretung Akademischer Mittelbau tagte in Magdeburg
Die Universität war Mitte November 2001 Gastgeber für die 14. Delegiertenkonferenz der Bundesvertretung Akademischer Mittelbau (BAM). Rektor Prof. Klaus Erich Pollmann begrüßte die Teilnehmer. Im Anschluss daran nutzte der Sprecher des Rates des Konvents der wissenschaftlichen Mitarbeiter Magdeburg, Dr. Carl-Gerhard Winter, die Gelegenheit, sich bei der Hochschulleitung für die erhaltene Unterstützung bei der Durchführung der BAM-Delegiertenkonferenz in Magdeburg zu bedanken. Leider mußte der angekündigte Vortrag von Dr. Peter Eckardt (MDB, SPD) zum Stand der 5. Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) entfallen.
Auf der Konferenz wurden Schwerpunkte für die Arbeit der BAM für das kommende Jahr festgelegt. So soll der Kontakt zu den Landesvertretungen, die an der diesjährigen Delegiertenkonferenz nicht teilgenommen haben, verbessert werden. Eine engere Zusammenarbeit mit anderen bundesweit agierenden Initiativgruppen von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Assistenten wird angestrebt.
Jüngere wissenschaftliche Mitarbeiter sollen in die Arbeit des Vorstandes einbezogen werden. Es wurde ein neuer Vorstand der BAM gewählt, dem Delegierte aus sechs Bundesländern angehören. Der Konvent der wissenschaftlichen Mitarbeiter Magdeburgs ist mit dem früheren stellvertretenden Sprecher der BAM, Dr. Rainer Staak, und der Nachwuchswissenschaftlerin Anja Olbrich, beide Medizinische Fakultät, vertreten. Da der neugewählte Vorstand sich erst im Januar 2002 konstituiert, wird die Bundesvertretung zwischenzeitlich von Dr. Staak kommissarisch geführt.
Die BAM erarbeitete eine Stellungnahme zum Entwurf der 5. Änderung des HRG, die bei einer Anhörung des Referentenentwurfes im Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgestellt und Abgeordneten des Bundestages ausgehändigt wurde. In einigen Punkten wurden Anregungen der BAM und anderer Initiativgruppen bei der Gesetzgebung berücksichtigt. Der Bundestag hat am 9. November 2001 mehrheitlich die HRG-Novelle mit dem wesentlichen Punkt der Einführung von Juniorprofessuren an den deutschen Hochschulen beschlossen. Es stand noch die Zustimmung des Bundesrates aus, der am 30. November 2001 über die Gesetzänderung beriet.