Sklaven als Bankiers
Bankwesen in der Antike
Szeged - eine Stadt, berühmt vor allem für ihr Gulasch - wurde im zurückliegenden Sommersemester zur gastlichen Heimstätte für Historiker und Juristen. Sie trafen sich zum internationalen Seminar "Bankwesen in der Antike - Von babylonischen Bankiers zu griechischen Falschmünzern". Die teilnehmenden Studenten und Dozenten aus den Universitäten Budapest, Graz, Magdeburg (Institut für Geschichte, Lehrstuhl für die Geschichte des Altertums), München, Sarajevo, Szeged, Tübingen und Trnva hatten so die Chance, sich drei Tage lang intensiv mit dem antiken Bankwesen auseinander zu setzen. Gerade diese internationale und interdisziplinäre Besetzung, führte zu interessanten und fruchtbaren Diskussionen.
Keine neuzeitliche Erfindung
Wer Kreditmandate, Darlehen und Zwangsvollstreckungen für neuzeitliche Erfindungen hält, der irrt. Schon die Babylonier des 7. Jahrhunderts vor Christus verfügten über ein ausgeklügeltes System der Geschäftsfinanzierung; Zeugnis darüber legen zum Beispiel die etwa 800 Urkunden des Bankhauses der Egibi und Söhne ab. Diese Bankiersdynastie bot ihren Kunden über 120 Jahre lang Darlehen zur Finanzierung von Geschäften. Bei besonders risikoträchtigen Karawanen-Unternehmungen konnte der Zinssatz aber auf bis zu 20 % ansteigen.
Dagegen wurden die "alltäglichen" Kredite in der römischen Zeit zu auch heute durchaus üblichen Zinssätzen vergeben. Allerdings waren die römischen Bankiers keine wohlverdienenden Männer mit hohem Ansehen, sondern zumeist Sklaven oder aber auch Freigelassene, die im Auftrag ihres derzeitigen bzw. ehemaligen Eigentümers tätig waren. Dies führte zu erheblichen Problemen bei Fragen der Haftung, da Sklaven nur als Besitz betrachtet wurden und somit im Prinzip nicht geschäftsfähig waren. Demzufolge mussten die Juristen, insbesondere in der hohen Kaiserzeit, diffizile Rechtskonstrukte entwickeln, damit eine Absicherung der Geldgeschäfte gewährleistet werden konnte. Interessanterweise verfügten viele dieser hochqualifizierten Sklaven über eigenes Geld, das so genannte "peculium", ein widerrufliches Eigentum, mit dem sie eigene Geschäfte - zum eigenen Vorteil - betreiben durften. Einigen Sklaven war es durch dieses Einkommen möglich, sich ihre Freiheit zu erkaufen.
Häufig kam es allerdings auch vor, dass Menschen Freiheit und Leben für Geld aufs Spiel setzten. Als Beispiel dafür dienten griechische Münzfälscher aus dem 3. Jahrhundert vor Christus, die Münzen, bestehend aus einem mit Silber überzogenem Bronzekern in Umlauf brachten. Weil aber damals eine Münze nicht einem staatlich garantierten Gegenwert entsprach, sondern ihr Wert mit dem des verarbeiteten Metalls übereinstimmte, erfüllte dies den Tatbestand der Münzfälschung: Ein Vergehen, das unausweichlich die Todesstrafe nach sich zog. Ob in diesem konkreten Fall die Strafe vollzogen wurde, bleibt fraglich. Auch die Teilnehmer des Seminars konnten sich nicht einigen, ob die Inschrift, die zu diesem Verbrechen überliefert ist, eher ein abschreckendes Exempel geben sollte oder aber als steinerner Steckbrief fungierte.
Trotz dieser und anderer ungeklärter Fragen, war das Seminar eine gewinnbringende Ergänzung des Studiums. Die Gäste dankten für die hervorragende Organisation und Betreuung durch Prof. Dr. Eva Jakab und ihre ungarischen Studenten. Sie vermittelten auch sehr geduldig, dass das Szegediner Gulasch ein Mythos ist, da man in Szeged allenfalls auf die heimische Fischsuppe schwört.