Krankenversicherung muss sein
Was ist für Studierende zu beachten?
Studenten müssen krankenversichert sein. Was jedoch ist dabei zu beachten? Ines Rödiger, Studentenberaterin bei der BARMER kennt sich aus: "Die günstigste Form ist die Familienversicherung. Denn wer noch kostenlos bei den Eltern versichert ist, kann so zusagen zum Nulltarif alle Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Anspruch nehmen." Die Familienversicherung bei den Eltern ist allerdings ausgeschlossen, wenn nur ein Elternteil gesetzlich, der andere aber privat versichert ist und sein Gesamteinkommen im Monat 3 375 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2002) überschreitet und höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils. Ausgeschlossen ist die Versicherung auch, wenn Studierende selber verdienen und ihr Einkommen 325 Euro im Monat überschreitet. BAföG und Unterhaltszahlungen von den Eltern werden dabei nicht angerechnet.
Die Familienversicherung ist bis zum 25. Lebensjahr begrenzt. Bei abgeleistetem Wehr- oder Zivildienst verlängert sie sich entsprechend. Studenten, für die eine Familienversicherung nicht (mehr) in Frage kommt, werden selbst Mitglied in der Krankenversicherung für Studenten. Der neue Beitragssatz für die Krankenversicherung, der ab dem Wintersemester 2002/2003 gilt, beträgt 45,67 Euro monatlich. Für die Pflegeversicherung kommen noch mal 7,92 Euro hinzu. BAföG-Empfänger erhalten einen Zuschuss. Mit 55 Euro (47 Euro Krankenversicherung, 8 Euro Pflegeversicherung) ist dieser höher als der gesetzlich festgelegte Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung für Studenten. BAföG-Empfänger, die gesetzlich versichert sind, machen also ein Plus von rund 1,41 Euro.
Die studentische Krankenversicherung gilt allerdings nicht unbegrenzt. Wer bereits das 14. Semester und/oder das 30. Lebensjahr vollendet hat, muss sich zum "Normaltarif" versichern. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn beispielsweise besondere Gründe eine längere Studiendauer rechtfertigen.