Eine Vereinbarung zweier Partner
Zwischen Kultusministerium und den Universitäten des Landes sollen Zielvereinbarungen abgeschlossen werden
Die Otto-von-Guericke-Universität befindet sich in einer wichtigen Phase ihrer Entwicklung. Mit dem Kultusministerium sollen Zielvereinbarungen abgeschlossen werden. Der Weg dorthin ist jedoch sehr schwierig und mühevoll. Über den Sinn von Zielvereinbarungen, über Planungssicherheit und Rahmenbedingungen sprach Uni-Report mit dem Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Prof. Dr. Klaus Erich Pollmann.
Wie ein "Zauberwort" geistern sie derzeit durch aller Munde - Zielvereinbarungen. Warum sollten sie die Hochschulen haben?
Zielvereinbarungen sind, richtig angewendet, ein Instrument, das den Hochschulen größere Plaungssicherheit und ein höheres Maß an Autonomie verschaffen kann. Aufsicht und Genehmigungsvorbehalt des Kultusministeriums werden abgelöst durch eine Vereinbarung zweier Partner.
Dennoch tun sich die Universitäten in Sachsen-Anhalt so schwer mit der Unterzeichnung. Warum?
Dafür gibt es zweierlei Gründe. Zum einen ist die Planungssicherheit nur bedingt gegeben. Zum anderen sind die Zielvereinbarungen geknüpft an die Mitwirkung der Hochschulen an einem Kürzungskonzept, das weit über zehn Prozent hinausgehen könnte.
Die Kassen aber sind leer. Allein für die Zinsen ist das Land täglich mit 2,5 Millionen Euro in der Pflicht. Die Hochschulen können von der allgemeinen Aufgabe der Haushaltskonsolidierung nicht freigestellt werden, unterstrich der Kultusminister in einer Rede vor dem Landtag. Welchen Spielraum hat die Universität Magdeburg, einen Konsolidierungsbeitrag zu leisten?
Wenn man genau rechnet, sind wir jetzt schon in einer Größenordnung von zehn bis fünfzehn Prozent unterfinanziert. Kommen dann noch weitere zehn Prozent hinzu, sind wir bei einem Viertel. Das ist ohne gravierende Einschnitte nicht zu machen.
Warum drängt die Zeit so sehr? Wäre es nicht sinnvoller, auf der Basis eines aktualisierten Strukturentwicklungsplanes der Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts die Zielvereinbarungen zu erstellen? Oder zieht sich die Landesregierung aus ihrer politischen Verantwortung zurück, wenn sie die Universitäten auffordert, die Unterschrift unter die Zielvereinbarungen zu setzen und erst dann über Strukturprozesse sprechen möchte?
Das ist eine Frage, die unterschiedlich betrachtet werden kann. Es ist völlig klar, dass die Landesregierung dafür voll die Verantwortung übernehmen muss. Andererseits müssen die Hochschulen dabei mitwirken, damit die Entscheidungen nach Leistungs- und Wettbewerbskriterien getroffen werden.
Zielvereinbarungen sollen ein hohes Maß an institutioneller Autonomie für die Hochschulen bringen, so der Kultusminister, und eben auch mehr Flexibilität und Eigenverantwortung im Umgang mit den Finanzen. Aber sind dafür die Rahmenbedingungen bereits vorhanden?
Den Hochschulen wird neuerdings unternehmerisches Handeln empfohlen. In Niedersachsen ist dafür mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes ein wichtiger Schritt getan worden. Die Auswirkungen wird man abwarten müssen. In Sachsen-Anhalt ist es dringend geboten, den Hochschulen größere Möglichkeiten für Einnahmen zu eröffnen.
Angenommen es kommt zur Unterzeichnung der Zielvereinbarungen. Wie wird es danach weitergehen?
Dies würde uns in der Tat größere Möglichkeiten auf der Basis des Globalhaushaltes einräumen, beispielsweise im Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem Rektorat und den Fakultäten sowie zwischen den Instituten und den jeweiligen Fakultäten. Auch wenn man die Wirkung eines solchen Verfahrens nicht überschätzen sollte, liegen hier doch große Chancen für eine stärkere leistungsbezogene Mittelverteilung und höhere Motivation aller Hochschulmitglieder.
Vielen Dank für das Gespräch.