Nichtraucher und Raucher

07.05.2003 -  

Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung

Das Bundeskabinett hat Ende Juli 2002 eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschlossen, mit der der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz deutlich verbessert wird.

Der Arbeitgeber wird ausdrücklich verpflichtet, die nichtrauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu schützen.

Die Änderung der Arbeitsstättenverordnung ist seit Oktober 2002 in Kraft.

§3a
1. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
2. In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung dies zulassen.

Der Kanzler unserer Universität, Wolfgang Lehnecke, hat eine zeitweilige Arbeitsgruppe mit der Umsetzung der geänderten Verordnung beauftragt. Dr. Joachim Köhler, Dezernent Allgemeine Angelegenheiten, leitet diese Arbeitsgruppe. Weitere Mitglieder sind Ulrich Stresow, Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Susanne Schwotzer, Rechtsstelle, Ursula Henkel-Brennecke, Personalrat PR UNI, Martina Winkler, Arbeitskreis Gesundheitsförderung, Christian Metzeler, Studentenrat, Carla Rodewald, Institut für Arbeitswissenschaft, Fabrikautomatisierung und Fabrikbetrieb.

Zielstellung der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung einer Dienstvereinbarung, die dann vom Dienststellenleiter und dem Personalrat zu unterzeichnen ist. Nach den zeitlichen Vorstellung der Gruppe soll dies bis zum Herbst 2003 abgeschlossen sein. Als Arbeitsgrundlage dafür wird zunächst der Ist-Stand analysiert. In einem Schreiben an die nachgeordneten Dienststellen hat das Kultusministerium angeregt, darüber zu diskutieren, ob Wartebereiche, Flure und Gemeinschaftseinrichtungen generell als Nichtraucherzonen ausgewiesen werden sollten. Hilfreich für die Arbeitsgruppe sind Meinungsäußerungen von möglichst vielen Beschäftigten zu diesem Sachverhalt. Was sollte unbedingt geregelt, beachtet, bedacht werden? Vorschläge, Meinungen und Hinweise bitte an die Mitglieder der Arbeitsgruppe.

Letzte Änderung: 07.05.2003 - Ansprechpartner: Webmaster