Auf der Spur von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

07.05.2003 -  

250 Verkehrsexperten trafen sich zum 32. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin

Der bedeutendste verkehrsmedizinische Kongress des deutschsprachigen Raumes fand dieses Jahr in Magdeburg statt. Über 250 Ärzte, Juristen, Psychologen, Toxikologen, Kraftfahrzeugsachverständige und Verkehrsexperten der Polizei kamen aus diesem Anlass Mitte März 2003 in die Elbestadt. Die Wichtigkeit des Kongresses wurde durch die Anwesenheit des Innenministers des Landes Sachsen-Anhalt, Klaus-Jürgen Jeziorsky, des Generalstaatsanwalts Jürgen Konrad und des Rektors unserer Universität, Professor Klaus Erich Pollmann, unterstrichen. Tagungspräsident Prof. Dr. Dieter Krause, Direktor des Institutes für Rechtsmedizin an der Universität Magdeburg: "Die 47 Vorträge während des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. gaben einen umfassenden Überblick zur modernen Verkehrsunfallforschung und bildeten die Grundlage für analytische und zukunftsweisende Diskussionen."

Die Vorträge umfassten ein breites Themenspektrum. Sie beschäftigten sich beispielsweise mit allgemeinen und speziellen Verkehrsunfallanalysen, mit dem Nachweis und der Wirkung von Alkohol, Drogen und Medikamenten. Des Weiteren ging es um Aspekte menschlichen Verkehrsverhaltens aus psychologischer Sicht, aber auch die Beurteilungskriterien der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wurden kritisch unter die Lupe genommen. Alle alkoholauffälligen Verkehrsteilnehmer ab 1,6 Promille müssen derzeit zur MPU, wenn sie ihren Führerschein wieder haben wollen.

Vier-Städte-Studie

Besondere Aufmerksamkeit fand während der Expertentagung die Vorstellung der so genannten Vier-Städte-Studie. In den Jahren 1997/98 wurden über einen Zeitraum von je zwölf Monaten randomisierte Stichproben der Blutproben, die zur Blutalkoholkonzentrationsbestimmung an die Institute Göttingen, Halle, Hannover und Magdeburg übersandt worden sind, zusätzlich auf Rauschgift, wie Cannabinoide, Opiate und Benzodiazepin, ein starkes Beruhigungsmittel, untersucht. Getestet wurden also ausschließlich alkoholauffällige Kraftfahrer. Bei der ersten Studie vor fünf Jahren fand sich im Ergebnis ein deutliches Gefälle zwischen Niedersachsen (11 % Positivbefunde) und Sachsen-Anhalt (6,25 % Positivbefunde). Durch Änderung des § 24 a StVG im Jahr 1998 wurde die Atemalkoholkonzentration als forensich verwertbarer Wert zugelassen. In der Konsequenz kam es zu einer deutlichen Abnahme der Aufträge zur Bestimmung der Konzentration des Blutalkohols im Bereich unterhalb von 1,1 Promille, da hier nunmehr ein juristisch gleichwertiges Ergebnis in Form von AAK-Werten (Atemalkoholkonzentration) vorliegt.

Drogenkonsum zugenommen

In Fortsetzung der Vier-Städte-Studie erfolgte im Jahr 2002 eine erneute Untersuchung von Blutproben nach dem gleichen Modell. Zusätzlich wurden 240 Blutproben des Leipziger Institutes untersucht, so dass künftig zum einen ein Vergleich zwischen fünf Regionen der Bundesländer Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt möglich ist, zum anderen die Entwicklung in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt im Vergleich zu 1997/98 bewertet werden kann. Deutlich wurde, dass der Drogenkonsum der Verkehrsteilnehmer in Sachsen-Anhalt zugenommen und sich damit den niedersächsischen Werten angenähert hat. Waren in Sachsen-Anhalt 1997/98 noch 6,25 % Blutproben positiv, so wurde 2002 bei 9,5% der Blutproben Rauschgift nachgewiesen. In Niedersachsen dagegen war der Anteil von Fahrern mit Drogen im Blut im Vergleich relativ konstant geblieben (11,3 %). Beim Cannabis-Konsum hat Sachsen-Anhalt mit 9 % positiver Tests der überprüften Blutproben sogar das benachbarte Bundesland (7,9 %) in den vergangenen Jahren überholt.

"Die Studie bestätigt leider", so Tagungspräsident Professor Krause, "dass das Problem Drogen im Straßenverkehr in Sachsen-Anhalt an Brisanz zugenommen hat."

Letzte Änderung: 07.05.2003 - Ansprechpartner: Webmaster