Rechtsökonomische Fragen

10.07.2003 -  

Law and Economics

Republikweit ist in allen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen vorgesehen, dass den Studierenden auch rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse vermittelt werden. Bisher musste die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zur Abdeckung des erforderlichen Lehrangebots auf Lehrbeauftragte zurückgreifen, was der Ausbildung nicht immer förderlich war. Nunmehr verfügt die Fakultät über einen eigenen rechtswissenschaftlichen Lehrstuhl, auf den am 1. April 2003 Professor Dr. Ulrich Burgard berufen wurde.

Professor Burgard studierte in Bonn und München und leistete dort auch sein Rechtsreferendariat ab. Noch während des Referendariats promovierte er (1990) am Lehrstuhl für Zivilrecht, deutsches und internationales Wirtschafts- und Arbeitsrecht (Professor Dr. Uwe H. Schneider) des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt mit einer Arbeit zu dem Thema „Die Offenlegung von Beteiligungen, Abhängigkeits- und Konzernlagen bei der Aktiengesellschaft" (veröffentlicht bei Duncker & Humblot). Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (1992) wurde er dort zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter und dann wissenschaftlicher Assistent. 2001 habilitierte er sich mit einer Arbeit über die „Gestaltungsfreiheit im Stiftungsrecht" (Veröffentlichung im Verlag Dr. Otto Schmidt in Vorbereitung). Unter Ablehnung eines Rufes auf eine Professur für Privatrecht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Nachfolge Professor Dr. Hermann-Josef Bunte) an der Universität der Bundeswehr Hamburg entschied er sich für Magdeburg. Ausschlaggebend hierfür war unter anderem die reizvolle Chance, einen gut ausgestatteten Lehrstuhl an einer verhältnismäßig jungen Fakultät neu aufzubauen.

Dozent in Warschau

Die Forschungsschwerpunkte von Professor Burgard liegen auf den Gebieten des Gesellschafts- und Konzernrechts, des Börsen- und Kapitalmarktrechts sowie des Stiftungsrechts. Eingehend beschäftigt hat er sich ferner mit zivilrechtlichen Fragen der neuen Medien. Er war Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) u.a. in einer Arbeitsgruppe für ein „Model Law on electronic commerce". Ferner war er Mitglied der Arbeitsgruppe „Regulierung alternativer Handelssysteme" der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen. Schließlich ist Professor Burgard seit dem Sommersemester 2002 Dozent an der Deutschen Rechtsschule an der Universität Warschau, an der er eine Vorlesung zum Thema „Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt in Deutschland und Europa" hält.

An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft wird Professor Burgard vornehmlich Lehrveranstaltungen im Grundstudium übernehmen und zwar zum Bürgerlichen Recht, zum Handels- und Gesellschaftsrecht und zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht. Zudem wird er eine Vorlesung „Introduction to Law" für den englischsprachigen Studiengang „Economics and Management" der Fakultät anbieten. Bei alledem geht es nicht nur darum, den Studierenden ein juristisches Grundwissen und – hoffentlich – Grundverständnis zu vermitteln. Behandelt werden sollen auch rechtsökonomische Fragestellungen, um auf diese Weise „Law and Economics" näher aneinander heranzufüen.

 

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Prof. Dr. Ulrich Burgard   Photo: privat

Letzte Änderung: 10.07.2003 - Ansprechpartner: Webmaster