Rechtzeitig für die Nachfolge sorgen
Aus dem Personaldezernat gemeldet
In Zeiten knapper Kassen und drohenden Personalabbaus gewinnen bestimmte Aspekte der Personalentwicklung immer mehr an Bedeutung. Einstellungen externer Mitarbeiter sind im Verwaltungsbereich kaum noch möglich. Das ist eine Chance, daß wir uns stärker als bisher auf das Potential unserer eigenen Mitarbeiter besinnen und Umsetzungen innerhalb der Universität realisieren.
Geeignetes Mittel zur Lösung dieser Problematik ist die gezielte Nachfolgeplanung. Sie wird in erster Linie im Verwaltungsbereich, auch in der Verwaltung der Institute und zentralen Einrichtungen, von Bedeutung sein, da für den Wissenschaftsbereich durch das Hochschulgesetz bereits Entwicklungswege aufgezeigt sind. In vielen Fällen ist der Zeitpunkt des Ausscheidens von Mitarbeitern langfristig bekannt, wie beim Eintritt in das Rentenalter, Ausscheiden durch Auslaufen des Altersteilzeitvertrages o.ä.
In solchen Fällen sollte schon sehr frühzeitig eine Information an das Dezernat Personalwesen gegeben werden, daß diese Stelle zur internen Nachbesetzung geeignet ist. Mit Hilfe einer internen Stellenausschreibung können Mitarbeiter gewonnen werden, die Interesse an einer beruflichen Weiterentwicklung haben. Kenntnisse, die zur Besetzung der Stelle nötig sind, eventuell aber bei dem interessierten Mitarbeiter fehlen, können durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen erworben werden. Dazu werden entsprechend der im Verwaltungshandbuch veröffentlichten Dienstvereinbarung langfristige Personalentwicklungsvereinbarungen geschlossen, die finanziell durch die Universität unterstützt werden können. Auch die Eigeninitiative von Mitarbeitern ist denkbar und erwünscht.
Ist das Potential des Mitarbeiters festzustellen, können die vom Personalrat bestätigten Fragebogen bzw. Muster zur Potentialanalyse und zum Anforderungsprofil genutzt werden. Beide sind im Verwaltungshandbuch veröffentlicht. Hilfe und Unterstützung geben hierbei die Mitarbeiterinnen des Dezernates Personalwesen.
Wichtig ist, daß interessierte Beschäftigte das Gespräch mit ihren Vorgesetzten oder den Mitarbeiterinnen des Dezernates Personalwesen suchen, um ihre eigenen Vorstellungen zu ihrer weiteren beruflichen Entwicklung bekannt zu machen. Damit können Impulse für eine personenbezogene Personalentwicklung gegeben werden. Personalentwicklung gehört zu den Aufgaben jedes Vorgesetzten. Um die Personalentwicklung voranzubringen, muß es jedem bewußt sein, daß sowohl Vorgesetzte als auch Mitarbeiter die Personalentwicklung als fortwährende Aufgabe verstehen, die durch die Verwaltung nur begleitet werden kann. Anregungen und Impulse müssen aus den Bereichen selbst kommen.