Gebühren für fakultative Sprachausbildung
Aus dem Sprachenzentrum
Auf der Grundlage des Landeshochschulgesetzes und der Hochschulgebührenverordnung des Landes werden ab Wintersemester 2003/04 für fakultative Sprachkurse Gebühren erhoben. Dazu hat der Senat im Juli 2003 eine entsprechende Gebührenordnung bestätigt. Es gelten im Einzelnen folgende Gebührensätze:
Grundstufenkurse mit 4 SWS (Grundstufe I, Grundstufe II,UNIcert I, UNIcert II, Grundkurs Latein) |
55,00 Euro/Semester |
Grundstufenkurse mit 6 SWS (Grundstufe I, Grundstufe II,UNIcert I, UNIcert II, Grundkurs Latein) |
82,00 Euro/Semester |
Mittel- und Oberstufenkurse mit 4 SWS (Mittelstufe I, Mittelstufe II, UNIcert III, UNIcert IV,Kleines Latinum, Latinum, Großes Latinum, Graecum) |
60,00 Euro/Semester |
Mittel- und Oberstufenkurse mit 6 SWS (Mittelstufe I, Mittelstufe II, UNIcert III, UNIcert IV,Kleines Latinum, Latinum, Großes Latinum, Graecum) |
85,00 Euro/Semester |
Kurse für Rhetorik/Sprecherziehung mit 1 SWS | 15,00 Euro/Semester |
Phonetikkurse mit 1 SWS | 13,50 Euro/Semester |
Für die vorgenannten Kurse wird keine besondere Prüfungsgebühr erhoben.
Die Gebühren für externe Prüfungen (Prüfung ohne Teilnahme am Kurs) werden erst mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Sie betragen im Einzelnen:
Abnahme einer externen Grundstufen-Prüfung |
10,50 Euro |
Abnahme einer externen Mittelstufen-Prüfung | 20,00 Euro |
Abnahme einer externen Oberstufen-Prüfung | 25,00 Euro |
Die Kursgebühren sind in der 1. Semesterwoche einzuzahlen. Der Einzahlbeleg ist der Lehrkraft zur Kontrolle vorzulegen. Die Einzahlung erfolgt auf das Konto der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.
Sprachkurs | Projektnummer | Kostenstelle |
Französisch | 2443 | 5100 |
Englisch | 2434 | 5100 |
Spanisch | 2435 | 5100 |
Italienisch | 2436 | 5100 |
Japanisch | 2437 | 5100 |
Rhetorik/Sprecherziehung/Phonetik | 2438 | 5100 |
Studienbegleitender Unterricht DaF | 2439 | 5100 |
Russisch | 2440 | 5100 |
Latein | 2441 | 5100 |
Eine Rückerstattung der Gebühren ist nicht vorgesehen.