Gebühren für fakultative Sprachausbildung

05.09.2003 -  

Aus dem Sprachenzentrum

Auf der Grundlage des Landeshochschulgesetzes und der Hochschulgebührenverordnung des Landes werden ab Wintersemester 2003/04 für fakultative Sprachkurse Gebühren erhoben. Dazu hat der Senat im Juli 2003 eine entsprechende Gebührenordnung bestätigt. Es gelten im Einzelnen folgende Gebührensätze:

Grundstufenkurse mit 4 SWS
(Grundstufe I, Grundstufe II,UNIcert I, UNIcert II, Grundkurs Latein)
55,00 Euro/Semester
Grundstufenkurse mit 6 SWS 
(Grundstufe I, Grundstufe II,UNIcert I, UNIcert II, Grundkurs Latein)
82,00 Euro/Semester
Mittel- und Oberstufenkurse mit 4 SWS  
(Mittelstufe I, Mittelstufe II, UNIcert III, UNIcert IV,Kleines Latinum, Latinum, Großes Latinum, Graecum)
60,00 Euro/Semester
Mittel- und Oberstufenkurse mit 6 SWS
(Mittelstufe I, Mittelstufe II, UNIcert III, UNIcert IV,Kleines Latinum, Latinum, Großes Latinum, Graecum)
85,00 Euro/Semester
Kurse für Rhetorik/Sprecherziehung mit 1 SWS   15,00 Euro/Semester
Phonetikkurse mit 1 SWS 13,50 Euro/Semester

Für die vorgenannten Kurse wird keine besondere Prüfungsgebühr erhoben.

Die Gebühren für externe Prüfungen (Prüfung ohne Teilnahme am Kurs) werden erst mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Sie betragen im Einzelnen:

Abnahme einer externen Grundstufen-Prüfung

10,50 Euro

Abnahme einer externen Mittelstufen-Prüfung 20,00 Euro
Abnahme einer externen Oberstufen-Prüfung 25,00 Euro

Die Kursgebühren sind in der 1. Semesterwoche einzuzahlen. Der Einzahlbeleg ist der Lehrkraft zur Kontrolle vorzulegen. Die Einzahlung erfolgt auf das Konto der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.

Sprachkurs Projektnummer Kostenstelle
Französisch 2443 5100
Englisch 2434 5100
Spanisch 2435 5100
Italienisch 2436 5100
Japanisch 2437 5100
Rhetorik/Sprecherziehung/Phonetik 2438 5100
Studienbegleitender Unterricht DaF 2439 5100
Russisch 2440 5100
Latein 2441 5100

Eine Rückerstattung der Gebühren ist nicht vorgesehen.

Letzte Änderung: 05.09.2003 - Ansprechpartner: Webmaster