Ausstieg aus Tarifverträgen

05.09.2003 -  

Aus dem Dezernat Personalwesen

Sicher hat jeder Beschäftigte es schon mitbekommen: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat die Zuwendungstarifverträge zum 30.Juni 2003 und die Urlaubsgeldtarifverträge zum 31.Juli 2003 gekündigt.

Was bedeutet das nun für jeden Einzelnen? Um es gleich vorweg zu nehmen, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen bestehenden Vertrag haben – Beginn vor dem 1. Juli 2003 bzw. vor dem 1. August 2003 –, wirken die gekündigten Tarifverträge noch. Sie erhalten so lange die Zuwendung und das Urlaubsgeld in der bisherigen Höhe, bis neue Tarifverträge abgeschlossen werden. Diese gelten dann automatisch für den Personenkreis.

Problematisch kann es bei der Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen werden. Ist der Verlängerungsvertrag nicht nur ein unselbständiger Annex, so werden auch hier die Tarifverträge ausgeschlossen. Das gilt insbesondere, wenn sich mit dem Vertrag die Finanzierungsquelle, die Tätigkeit, die Art der Beschäftigung, die Arbeitszeit, der Befristungsgrund oder ähnliches ändert. Hier müssen Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Für neu eingestellte Mitarbeiter gilt, dass die ab 1. Juli 2003 Eingestellten keine Zuwendung, die ab 1. August 2003 Eingestellten keine Zuwendung und kein Urlaubsgeld mehr erhalten. Wie verfahren wird, wenn neue Tarifverträge abgeschlossen werden, muss abgewartet werden.

Die Neuregelungen gelten für alle Angestellten, Arbeiter, Auszubildenden und studentischen Aushilfskräfte. Für Beamte gelten diese Regelungen nicht, denn die Zahlung von Urlaubsgeld oder einer Zuwendung wird Kraft Gesetzes bestimmt. Entscheidet sich der Gesetzgeber für den Wegfall dieser Leistungen, gilt das sofort und unmittelbar für alle Beamte.

Letzte Änderung: 05.09.2003 - Ansprechpartner: Webmaster