Mitwirkung an neuem Konzept
Erklärung des Senats
aus Anlaß des Beschlusses, den Rektor zur Unterzeichnung der Zielvereinbarung mit dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt zu ermächtigen
Eine um ca. 10 % erfolgende Kürzung der Hochschulkapazitäten des Landes Sachsen-Anhalt ist ein gravierender Einschnitt. Ausgangspunkt für die Kürzung ist die 2000/01 von der Landesregierung nach der Rückführung der flächenbezogenen Studienplätze von 44000 auf 33000 bestätigte Personalstruktur. Nimmt man den Haushaltsansatz 2003 zum Ausgangspunkt, wird sich aus Sicht der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg das Kürzungsziel auf über 20% erhöhen. Dazu kann sich die Otto-von-Guericke-Universität nicht verpflichten. Dies wäre auch mit der von der Landesregierung nach wie vor aufrechterhaltenen Priorität für Wissenschaft und Hochschulbildung nicht vereinbar.
Mit der Zielvereinbarung verpflichtet sich die Otto-von-Guericke-Universität zur Mitwirkung an der Schaffung eines neuen Landeshochschulkonzepts. Maßgeblich dafür ist die Finanzsituation des Landes. Deshalb bedarf es zur Legitimation der neuen Struktur einer Entscheidung der Landesregierung bzw. des Landtags. Aus der Verantwortung von Senat und Rektorat für ihre Hochschule ist das schwerlich begründbar.
Die Bereitschaft zur Mitwirkung bezieht sich auf die Umsetzung der Strukturentscheidungen. Der für 2006 angestrebte Etatansatz kann aber nur eine Zielgröße sein. Die definitive Festlegung des Finanzbedarfs kann erst nach Maßgabe der bis dahin erfolgten Durchsetzung vorgenommen werden. Mit der Unterschrift unter die Zielvereinbarung können wir uns nicht auf den von der Landesregierung einseitig vorgegebenen Etatansatz für 2006 festlegen lassen.
Die Otto-von-Guericke-Universität sieht sich genötigt, die Zielvereinbarungen zu unterschreiben, ohne über eine verbindliche Zusage zu verfügen, daß die Tarifmaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr und den Jahren 2004 und 2005 voll berücksichtigt werden. Das ist eine schwere Belastung der Haushaltsführung sowie des gesamten Zielvereinbarungsprozesses. Die Otto-von-Guericke-Universität appelliert deshalb ein weiteres Mal an die Landesregierung, die Tarifsteigerungen in vollem Umfang zu berücksichtigen. Die Personalmittel sind so eng bemessen, daß die Otto-von-Guericke-Universität bis auf weiteres eine vollständige Stellenbesetzungssperre verhängen mußte. Derzeit ist nicht absehbar, ob überhaupt und wann diese gelockert werden kann, wenn die Tarifsteigerungen nicht in vollem Umfang ausgeglichen werden.
Im laufenden Haushaltsjahr hat die Otto-von-Guericke-Universität durch Kürzungen im Etat des Kultusministeriums zusätzliche Belastungen (Wegfall der Finanzierung des Büchergrundbestandes, Wissenschaftsnetzes, der Messekosten u.a.) zu übernehmen, die über 12% der Sachmittel betragen.