Der Entwurf bedarf noch vieler Änderungen
Stellungnahme des Senats zum Entwurf der Landesregierung für eine Novelle des Hochschulgesetzes
Der Kultusminister hatte im November 2003 den Entwurf zur Änderung der Hochschulstruktur und zur Neufassung des Landeshochschulgesetzes in den Landtag eingebracht. Eine vom Senat der Universität beauftragte Arbeitsgruppe hat zu diesem Entwurf umfangreiche detaillierte Änderungsvorschläge erarbeitet, die vom Senat in der Dezember-Sitzung bestätigt wurden. Der genaue Wortlaut des Papiers ist im Internet unter www.uni-magdeburg.de/rektorat/
senat.shtml nachzulesen.
Bereits im Vorfeld habe es zu diesem Gesetzentwurf eine breite Diskussion gegeben, erläuterte Rektor Prof. Dr. Klaus Erich Pollmann dem Senat. Der ursprüngliche Entwurf habe wichtige Änderungen vor der Einbringung in den Landtag erfahren. Den Zielvereinbarungen beispielsweise werde eine größere Bedeutung beigemessen, sie bekommen einen Vorrang vor der Rechtsverordnung. Dennoch trifft der Entwurf zum Hochschulstrukturgesetz auf erhebliche Bedenken des Senats.
Erfährt die Vorlage zur Neufassung des Landeshochschulgesetzes nicht gravierende Änderungen, lehnt sie der Senat ab. Das Gesetz bringe nicht mehr, sondern weniger Autonomie für die Hochschulen. Überregulierung, Möglichkeiten für den Minister durch Erlässe und Vorordnungen über das Gesetz hinausgehende Regelungen zu treffen und Verlagerung von Kernkompetenzen des Senats auf das Rektorat kennzeichneten den Entwurf. Der Senat bekräftigte in seiner Stellungnahme jedoch ausdrücklich, dass sich die Otto-von-Guericke-Universität an den Beratungen zum Hochschulgesetzentwurf intensiv beteiligen wird.
Änderungen begrüßt
Qualitätsmanagement sei sehr wichtig, aber nicht in der vorgesehenen Regelungsdichte. Ein Paragraph zu Studienordnungen sollte aufgenommen werden. Der Senat begrüßte, dass der im ersten Entwurf enthaltene Genehmigungsvorbehalt neuer Studiengänge für das Ministerium durch ein vierwöchiges Einspruchsrecht ersetzt wurde. Dies sollte aber nur in begründeten Fällen zur Anwendung kommen.
Der Entwurf sieht das Konzil nicht mehr vor. Dazu wurden unterschiedliche Standpunkte innerhalb der Universität geäußert. Wichtig aber ist, dass grundlegende Angelegenheiten in den Gremien beraten werden müssen und möglichst viele an den Entscheidungen partizipieren können. Wie wichtig dies sei, habe die Erörterung des neuen Strukturkonzeptes für die Universität gezeigt (lesen Sie Seite 1), hob der Rektor hervor. Die im Entwurf vorgesehene Beschränkung des Senats auf bloße Beratung bei den zentralen Angelegenheiten, der Hochschulentwicklungsplanung, den Zielvereinbarungen etc. schwäche dieses Gremium und entlasse es aus der Verantwortung. Weitere Aufgabenfelder wurden für den Senat vorgeschlagen.
Der Einführung eines Kuratoriums steht der Senat skeptisch gegenüber. Der Rektor wies darauf hin, dass unklar bleibe, welche Kompetenzen es hat. Wenn es eingerichtet werden soll, dann nur mit beratender Funktion. Weder Vertreter des Kultusministeriums noch Angehörige der Universität dürften dann dem Kuratorium angehören.
Die "Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung" lehnte der Senat ab. Der bürokratische Aufwand zur Prüfung der Gründe für eine Befreiung sei beträchtlich.
Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf spart gegenwärtig noch einen dritten Teil zur Hochschulmedizin aus. In der vorliegenden Novelle des Hochschulgesetzes jedoch sind das Zusammenwirken von Medizinischer Fakultät und Klinikum zu regeln. Dazu wurden einige Vorschläge unterbreitet. Der Fakultätsvorstand beispielsweise soll zum zentralen Koordinations- und Schlichtungsgremium der beiden Einheiten werden.
Ein zweiter Entwurf
Inzwischen liegt dem Landtag auch ein Entwurf zur Neufassung des Landeshochschulgesetzes der SPD-Fraktion vor. Es lohne sich, diesen Entwurf genau zu betrachten, unterstrich Rektor Pollmann. Für die nächste Senatssitzung werde er eine Stellungnahme dazu erarbeiten. Der Kultusminister kritisierte am SPD-Entwurf die starke Orientierung am niedersächsischen Gesetz, das Modell der Stiftungshochschulen und die Einführung so genannter Studienkonten.