Wer möchte sich engagieren?
Der Behindertenbeauftragte des Senats informiert
Erregte noch vor drei Jahren der Wunsch angesehener Couturiers, in die Schauen der Alta-Moda in Rom auch Models im Rollstuhl einzubeziehen, wütende Proteste, so hat sich inzwischen auch auf diesem Gebiet ein erfreuliches Maß an Normalität eingestellt ("Es ist normal, verschieden zu sein"). Maßgeblich dazu beigetragen haben Frauen wie Heather McCartney Mills, die Ehefrau von Ex-Beatle Sir Paul McCartney: auf Modenschauen begehrtes Model – nach einem Unfall unterschenkelamputiert. Oder aber Edith Hunkeler – querschnittsgelähmt, Rollstuhlfahrerin und Schweizer Sportlerin des Jahres 2002!
Von einem solchen Schicksal, aber auch von plötzlichen schweren Erkrankungen kann jeder betroffen werden. Der Gesetzgeber verbietet daher im Grundgesetz wie auch in zahlreichen weiteren Rechtsvorschriften nicht nur eine Diskriminierung der Betroffenen, sondern er befasst sich auch mit vielfältigen Möglichkeiten, die eine Teilhabe am beruflichen wie gesellschaftlichen Leben unterstützen. Ein vertrauter Begriff ist "Barrierefreiheit" – nicht nur bei Gebäuden oder Verkehrsmitteln, sondern z.B. auch im Hinblick auf Kommunikation in der modernen Medienwelt.
Auch an unserer Universität gibt es Mitarbeiter und Studierende, die durch gesundheitliche Einschränkungen gehandicapt sind. Es gehört zu den Aufgaben des Behindertenbeauftragten des Senats, im Rahmen seiner Tätigkeit gemeinsam mit dem Integrationsteam der Schwerbehindertenvertretung Unterstützung bei auftretenden Problemen zu geben. Solche Aufgaben umfassen vorrangig die Beratung von Studienbewerbern und Studierenden, die Anregung von Nachteilsausgleichsregelungen in den Prüfungsordnungen der Fakultäten, in Zusammenarbeit mit den Fachdezernaten die Mitwirkung an Maßnahmen zum barrierefreien Zugang zur Universität sowie die Mitwirkung an einem Blindenleitsystem, Öffentlichkeitsarbeit, wie die Gestaltung und Betreuung einer eigenen Webseite "handicapped", die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk usw. Die mit einem Rederecht verbundene Teilnahme an den Sitzungen des Senats gestattet es, die universitären Gremien bei anstehenden Problemen auf kurzem Wege zu informieren.
Da ich nach zwölfjähriger Tätigkeit zum Ende des Wintersemesters 2004/2005 aus diesem Ehrenamt ausscheide, möchte ich diesen kleinen Beitrag als Aufruf an eine engagierte Nachfolgerin oder einen engagierten Nachfolger verstanden wis
sen, dazu beizutragen, die bisher erreichten Ergebnisse zu sichern und durch ideenreiches Handeln auch in Zukunft zum guten Ansehen der Otto-von-Guericke-Universität im Kreise der Hochschulen beizutragen. Ein Hinweis in eigener Sache: Interessenten können, müssen aber nicht selbst Betroffene sein. Zur Beantwortung von Fragen stehe ich natürlich gern zur Verfügung.
Kontakt
Behindertenbeauftragter des Senats
Dr. Gert Dehne