Nur auf Zeit an der Universität
Der Personalrat informiert
Sind bzw. werden die Wissenschaftler mit befristeten Verträgen im Personalrat gut vertreten? Diese Frage ist bewusst doppeldeutig gestellt. Vertreten sein und vertreten werden ist nicht unbedingt folgerichtig miteinander gekoppelt.
Können wir mit gutem Gewissen behaupten, dass befristet angestellte Beschäftigte gut vertreten werden, obwohl zur Zeit kein einziger Vertreter dieser Mitarbeitergruppe Mitglied in unserem Personalrat PR UNI (Personalrat der Otto-von-Guericke-Universität ohne Medizinische Fakultät) ist?
Also gut vertreten werden obwohl keiner vertreten ist?
Die Personalratsmitglieder wurden für eine der möglichen Mitarbeitergruppen (Arbeiter, Angestellte, Beamte) von den Mitarbeitern dieser Gruppe gewählt. Sie erklärten ihr Interesse und wurden in den Wahllisten von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Gruppierungen an der Universität oder auch als Einzelperson zur Wahl aufgestellt. In die Personalratsarbeit bringen diese Gruppen ihre besonderen Kenntnisse auch aus dem eigenen Arbeitsumfeld ein, denn die Beratung vor einer Entscheidung wird im gesamten Personalrat geführt. Wenn es dann zur Abstimmung beispielsweise zu einem Mitbestimmungstatbestand (ist definiert im Personalvertretungsgesetz LSA = PersVG LSA §§ 65-70 ), z.B. einer Einstellung, kommt, stimmt nur die betreffende Gruppe ab.
Häufig ist zu hören: Wissenschaftler, noch dazu mit befristeten Verträgen, spielen in der Personalratsarbeit kaum eine Rolle. Professoren schreiben Stellen aus und besetzen diese, was soll da ein PR UNI tun? Besonders wenn der Vertrag befristet ist, steht die Promotion, die Forschung im Mittelpunkt, und es gibt kaum Berührung oder Bedürfnisse, sich mit dem PR UNI in Verbindung zu setzen.
Aber die Wirklichkeit sieht anders aus: Von 38 Personalvorgängen in den vergangenen Wochen, die der Personalrat mitbestimmt hat, waren 24 Einstellungen oder Weiterbeschäftigungen von befristeten wissenschaftlichen Mitarbeitern, wovon es wiederum elf befristete Verträge von Hilfskräften mit abgeschlossenem Hochschulabschluss gab. Das bedeutet, dass bei den Personalvorgängen, die der Personalrat mitbestimmt, die befristeten wissenschaftlichen Mitarbeiter und Hilfskräfte die größte Rolle spielen.
Mitbestimmung
An den Bewerbergesprächen auch für die Besetzung von befristeten Wissenschaftlerstellen nimmt der Personalrat teil. Für die Einstellung müssen alle Kriterien der Auswahl transparent und nachvollziehbar sein. Selbstverständlich bestimmt der Professor über die fachliche Eignung, aber auch diese muss nachvollziehbar sein, damit der Personalrat sein Votum abgeben kann.
In der Sprechstunde (täglich von 10 bis 12 Uhr) wurde der PR UNI in den vergangenen Wochen vorrangig von befristeten wissenschaftlichen Mitarbeitern mit der Frage kontaktiert: "Wie können befristete Verträge verlängert werden?". Grund dafür ist die prekäre Lage, in die manch Wissenschaftler geraten ist, nachdem die bisher gültige 5.Novelle des Hochschulrahmengesetzes für ungültig erklärt wurde, und damit befristete Wissenschaftlerverträge an einer Einrichtung nur noch für maximal fünf anstelle von sechs Jahren befristet werden können (Personalrats-Info 11/2004 vom 27. 9. 2004).
Aber auch in allen anderen Mitbestimmungstatbeständen nach Personalvertretungsgesetz gibt es an der Uni auch für die wissenschaftlichen Mitarbeiter (befristet oder unbefristet) keine Entscheidung ohne die Mitbestimmung des PR UNI. Beispielsweise gehören außer der schon benannten Einstellung dazu die Eingruppierung, die Übertragung höherwertiger oder nieder zu bewertenden Tätigkeit, eine Versetzung oder Abordnung, der Schutz personenbezogener Daten oder Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen. Der letztgenannte Punkt ist besonders im Zusammenhang mit den Einsparungen der Landesregierung auch an den Hochschulen von großer Bedeutung.
Eine Ausnahme soll an dieser Stelle erwähnt werden. Einige Mitbestimmungstatbestände (wie die Einstellung) gelten nicht für befristete Wissenschaftlerverträge mit einer Drittmittelfinanzierung (PersVG LSA §99).
Es gibt weitere gute Beispiele, für eine Unterstützung von befristeten wissenschaftlichen Mitarbeitern durch den PR UNI, über die im Einzelnen weiterhin im Uni-Report berichtet werden soll. So wird demnächst die Frage "Wissenschaft und Kinderwunsch – geht denn das?" aus Sicht des Personalrats näher beleuchtet werden.
Interesse an Mitarbeit?
Wer mehr Interesse an den Themen hat, mit denen sich der PR UNI befasst oder wer mehr über die Vertretung von Mitarbeitern durch den Personalrat erfahren möchte (nicht nur für die Wissenschaftler), der ist herzlich eingeladen, die Internetseiten des Personalrats zu besuchen.
Wer sich darüber hinaus als wissenschaftlicher Mitarbeiter (egal ob mit befristetem oder unbefristetem Vertrag) für seine Kollegen einsetzen möchte und darüber Näheres wissen will, ist uns besonders willkommen. Wenn zu Beginn der 90er Jahre die wissenschaftlichen Mitarbeiter im Personalrat die Mehrheit darstellten, ist diese Gruppe heute anteilig klein.
Die Kandidatur und dann die Mitarbeit eines befristeten Mitarbeiters im Personalrat liegt uns im Sinne der Beschäftigten sehr am Herzen.
Also lautet die Antwort auf die eingangs gestellte Frage: Die befristeten wissenschaftlichen Mitarbeiter werden durch den Personalrat vertreten. Die Qualität dieser Vertretung kann jedoch verbessert werden, wenn ein Wissenschaftler im befristeten Arbeitsverhältnis Personalratsmitglied wird.