Partner für Verwertung von Erfindungen

09.12.2004 -  

ESA - Patentverwertungsagentur Sachsen-Anhalt

Erfindungen, Tüfteleien, Ideen, Einfälle – klar, sie alle können wirtschaftlich verwertet und durch Patente geschützt werden. Dass auch die Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit an den Hochschulen in die Wirtschaft transferiert werden, startete das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Zukunftsoffensive Hochschulen eine Verwertungsoffensive. Nachhaltig fördern diesen Transfer Schutzrechte, insbesondere Patente. Durch die BMBF-Offensive entstand ein Verwertungsnetzwerk von Patent- und Verwertungsagenturen in Deutschland, die in der TechnologieAllianz verbunden sind. Diese übernehmen das Patent- und Verwertungsgeschäft für die Hochschulen.

In Sachsen-Anhalt wurde die ESA Patentverwertungsagentur Sachsen-Anhalt GmbH gegründet. Sie kann als hundertprozentige Schwester der ESA Erfinderzentrum Sachsen-Anhalt GmbH auf deren Kenntnisse und Erfahrungen zurückgreifen. Zudem bezieht sie die patentrelevanten Ressourcen an den Hochschulen in ihre Arbeit ein.

Die Universitäten und Fachhochschulen des Landes Sachsen-Anhalt und die ESA Patentverwertungsagentur haben sich zur Arbeitsgemeinschaft "Sachsen-anhaltische Fördergemeinschaft für Erfindungsverwertung" (SAFE) zusammengeschlossen, um die Vermarktung von Hochschulerfindungen voranzutreiben.

Die Patentverwertungsagentur versteht sich als Dienstleister, der die Betreuung von Erfindern und Erfindungen von ihrer Entstehung bis zur Verwertung wahrnimmt. Sie bietet ihren Partnern Informations- und Schulungsveranstaltungen zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes an Hochschulen, persönliche Erfinderberatung zur Marktfähigkeit ihrer Idee, die Prüfung der Patentfähigkeit und Verwertbarkeit von Erfindungen, die Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten im In- und Ausland, die Betreuung von Innovationen im Verwertungsprozess sowie die Aufrechterhaltung von Schutzrechten. Zudem steht sie bei der Identifizierung von Lizenzinteressenten oder Käufern, der Durchführung von Vertragsverhandlungen sowie der Vermarktung und Überwachung von abgeschlossenen Verträgen zur Seite.

Mit einer Novellierung des § 42 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen entfällt seit dem 7. Februar 2002 das bisherige "Hochschullehrerprivileg". Universitäten und Fachhochschulen werden gleich behandelt. Es gelten einheitliche Bestimmungen für alle Hochschulbeschäftigten.

Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen den Hochschulen den Zugriff auf Erfindungen, die ihre Beschäftigten im Rahmen der ihnen obliegenden Tätigkeit gemacht haben oder die wesentlich auf Erfahrungen zurückgehen, die die Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit gesammelt haben. Diese so genannten Diensterfindungen können im Namen der Hochschule schutzrechtlich gesichert und verwertet werden. Selbstverständlich steht es den Beschäftigten und Studenten einer Hochschule nach wie vor frei, Erfindungen, die keine Diensterfindungen sind, der Hochschule zur schutzrechtlichen Sicherung und Verwertung anzubieten.

An den Einnahmen einer wirtschaftlichen Verwertung wird der Erfinder mit 30 % beteiligt. Mehrere Erfinder teilen sich die Erfindervergütung. Grundlage der Vergütung sind die Bruttoerlöse, d.h. die von der Hochschule für die schutzrechtliche Sicherung und Vermarktung aufgewandten Kosten werden bei der Berechnung der Erfindervergütung nicht abgezogen.

Voraussetzung für die nachhaltige Erfindungsverwertung ist der Bestand an Erfindungen in gebührender Quantität und Qualität. Konkrete Verwertungsbeispiele aus der Fakultät für Maschinenbau sind u.a. ein aktives Skalpell (GERHARD ZORN Mechanische Werkstätten, Stendal) und Komponenten für Eicheichrichtungen hydrodynamischer Durchflussmessgeräte (PTB Braunschweig). Weitere Erfindungsverwertungen aus den Fakultäten für Maschinenbau, Naturwissenschaften, Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Verfahrens- und Systemtechnik befinden sich in der "pipeline".

Letzte Änderung: 09.12.2004 - Ansprechpartner: Webmaster