Zusätzlich privat versichern

09.11.2005 -  

Bei Auslandsaufenthalt

Immer mehr Studenten entscheiden sich für ein Auslandssemester oder Praktikum während ihres Studiums. "Nach Angaben des Deutschen Studentenwerks schreiben sich jährlich über 50000 deutsche Studenten an ausländischen Hochschulen ein. Bei den Vorbereitungen für einen Auslandsaufenthalt sollte unbedingt der Krankenversicherungsschutz geregelt werden", sagt Ines Rödiger, Studentenberaterin der BARMER in Magdeburg.

Mit den Staaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes hat die Bundesrepublik Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Familienversicherte Studenten sind daher auch in diesen Ländern krankenversichert.

Versicherungsabkommen

Das gilt ebenso für Studenten, die selbst Mitglied in einer Krankenkasse sind. Allerdings müssen sie weiterhin an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sein. Die europäische Krankenversicherungskarte oder eine provisorische Ersatzbescheinigung erhalten sie bei ihrer Krankenkasse. Zudem ist eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung ratsam. Diese deckt nicht nur die Kosten für einen Rücktransport, sondern kommt auch für mögliche Eigenanteile der Behandlung auf. Eine private Auslandskrankenversicherung kann bei Automobil-Klubs, Reiseveranstaltern und privaten Krankenversicherern abgeschlossen werden. Gesetzliche Krankenkassen halten oft sehr günstige Angebote ihrer Partner vor.

Mit vielen Ländern, wie beispielsweise den Vereinigten Staaten, Russland, Ukraine und Bulgarien, existieren dagegen keine Sozialversicherungsabkommen. Hier sollten sich Studenten für den Zeitraum des Aufenthalts unbedingt privat krankenversichern.

Letzte Änderung: 09.01.2006 - Ansprechpartner: Webmaster