Befristete Exzellenz an Deutschlands Hochschulen
Der Personalrat informiert
Das deutsche Hochschulrahmengesetz lässt in seiner aktuellen Fassung befristete Verträge für Wissenschaftler deutschlandweit nur noch für insgesamt zwölf Jahre (sechs Jahre vor und sechs Jahre nach der Promotion) zu. Dabei werden auch die Jahre angerechnet, in denen beispielsweise ein Promotionsstipendium zur Verfügung stand oder in denen ein Wissenschaftler neben seiner Arbeit in der Wirtschaft eine Dissertation erstellt hat.
Oft Drittmittelstellen
Eigentlich ein Wunder, dass nicht ein viel größerer Aufschrei durch die Forschungseinrichtungen und Hochschulen geht, bedeutet diese Regelung doch, dass gerade wenn denn Wissen und Erfahrung einen Wissenschaftler befähigen, schwierige, komplexe Prozesse anzupacken, Drittmittelprojekte von übergreifendem Charakter zu betreuen, er (häufig in der Altersgruppe ab Ende 30) an allen Forschungseinrichtungen und Hochschulen in ganz Deutschland nicht mehr befristet eingestellt werden darf.
Wohl verstanden: Personalräte favorisieren eine unbefristete Einstellung. Und es ist wünschenswert, wenn derart qualifizierte Wissenschaftler auf eine Professur berufen werden, einen anspruchsvollen Posten in der Wirtschaft oder eine der wenigen unbefristeten Stellen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen bekommen können. Aber die Mehrzahl der, besonders aus Drittmitteln finanzierten, Stellen ist nun einmal befristet.
Was also kann getan werden? Um Verträge länger als zwölf Jahre befristet zu verlängern, gibt es die Möglichkeit, dies über das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TZBefrGes) zu tun. Die sachlichen Gründe einer Befristung können u.a. in der Eigenart der Arbeit oder im vorübergehenden betrieblichen Bedarf liegen.
Verlängerung möglich
Im Personaldezernat der Otto-von-Guericke-Universität werden diese Möglichkeiten auch genutzt. Wichtig ist, dass das Problem der auslaufenden Befristung rechtzeitig angesprochen wird, um Lösungen zu finden.
Im Juli dieses Jahres gab es einen bemerkenswerten Vortrag der Rechtsanwältin Dr. Ulrike Preißler vom Deutschen Hochschulverband (DHV) an unserer Universität. In ihm führte sie aus, dass auch mit der momentanen Gesetzeslage fast jede Verlängerung einer Befristung möglich sei, wenn auch mit Klimmzügen und dem Ausreizen aller denkbaren Möglichkeiten.
Weiterhin gab es die Information, dass sowohl vom DHV als auch von der Hochschulrektorenkonferenz eine Gesetzesinitiative gestartet wurde, die es ermöglichen soll, Verträge, die auf der Grundlage von Drittmitteln finanziert werden, unbegrenzt zu verlängern.
Personalräte sind in Sachsen-Anhalt bei der Einstellung und Weiterbeschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeitern, die aus Drittmitteln finanziert werden, nicht in der Mitbestimmung und sind somit nicht über die Einzelvorgänge informiert. Sie halten es allerdings für erforderlich, dass sich die von der Problematik betroffenen Beschäftigten bzw. ihre Vorgesetzten über die Möglichkeiten informieren.
Mittel- und langfristig wäre eine Initiative durch Mitarbeiter oder Gruppen der Otto-von-Guericke-Universität zur Unterstützung der genannten Gesetzesinitiativen sehr wünschenswert.