Langzeitstudiengebühren zu Recht erhoben

26.01.2006 -  

Entscheidung des Verwaltungsgerichtes

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes Magdeburg hat am 15. November 2005 alle anhängigen Klagen von Studierenden gegen die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wegen der Erhebung von Gebühren bei der Überschreitung der Regelstudienzeit abgewiesen. Damit wird die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung durch die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg bestätigt.

Auf der Grundlage des Landeshochschulgesetzes

Alle Gebührenbescheide sind auf der Grundlage des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. Mai 2004 ergangen und verletzen die Rechte der klagenden Studierenden in keiner Weise. Vielmehr waren die Hochschulen verpflichtet, ab dem Wintersemester 2005/06 diese Gebühr zu erheben. In seiner Urteilsbegründung verweist das Gericht insbesondere auf die Absicht des Gesetzgebers, „die Studierenden zu einem zügigen Abschluss ihres Studiums anzuhalten und damit zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Hochschulen beizutragen".

812 Gebührenbescheide

Insgesamt wurden durch die
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 812 Gebührenbescheide verschickt. Den Studierenden ist die Möglichkeit eingeräumt worden, entsprechend der gesetzlichen Festlegungen, Anträge auf eine Befreiung von der Studiengebühr zu stellen. Den betroffenen Studierenden wurde weiterhin die Möglichkeit der Ratenzahlung eingeräumt und in Fällen des Studienabschlusses bis zum 31. Dezember 2005 wurde die Gebühr auf maximal drei Raten zu 85 Euro je angefangenem Monat gemindert.

Eine von der Universitätsleitung eingesetzte Arbeitsgruppe bearbeitete diese Anträge in Einzelfallprüfung mit der Zielstellung, den Studierenden Lösungen anzubieten, das Studium trotz der Erhebung von Langzeitstudiengebühren erfolgreich abschließen zu können.

Über die 307 eingereichten Anträge wurde wie folgt entschieden: 157 Studierende wurden von der Zahlung vollständig befreit, 29 Studierenden wurde die Möglichkeit der Teilzahlung über sechs Monate eingeräumt, 48 Studierende nahmen die Möglichkeit wahr, monatlich 85 Euro bis zum Studienabschluss noch im Jahr 2005 zu zahlen und 73 Studierende haben einen ablehnenden Bescheid erhalten.

Zur Verbesserung der Studienbedingungen

Von den übrigen vom Gebührenbescheid betroffenen Studierenden wurden in sieben Fällen die Klagen durch das Verwaltungsgericht abgewiesen, 239 Studierende haben zwischenzeitlich die Universität verlassen und in 259 Fällen wurde die gesamte Langzeitstudiengebühr von 500 Euro entrichtet Die Universitätsleitung und die Gremien der Universität werden verantwortungsvoll entscheiden, wie die Verwendung der Mittel erfolgen soll. Dabei ist es Grundprinzip, die eingenommenen Gebühren für die Verbesserung der Studienbedingungen der Studierenden der Universität einzusetzen.

Im Sommersemester 2006 werden 699 Studierende von der Gebührenzahlung betroffen sein. Sie hatten bis zum 15. Dezember 2005 die Möglichkeit, Anträge auf eine Gebührenbefreiung zu stellen. Ein vom Rektorat der Universität eingesetzter Beirat soll bei der Entscheidungsfindung beratend zur Seite stehen.

Letzte Änderung: 26.01.2006 - Ansprechpartner: Webmaster