Zu den Bewerbungsmodalitäten

10.07.2006 -  

Von Fristen, Zulassungsbeschränkungen und Unterlagen

Die Studienplätze an der Universität Magdeburg werden auf der Grundlage der Hochschulvergabeordnung und des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben.

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung

Alle Studieninteressenten, die sich fristgemäß um einen zulassungsfreien Studienplatz bewerben und eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) nachweisen können, erhalten den gewünschten Studienplatz.
Die Bewerbungsfrist läuft bis 15. September des Jahres, in dem das Studium begonnen werden soll. Die Unterlagen sind direkt an die Universität einzureichen.

Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung

Für die Zulassung zum gewünschten Studiengang erfolgt eine Auswahl der Bewerber unter besonderer Berücksichtigung der Abiturdurchschnittsnote, der Wartezeit und weiterer Kriterien gemäß studiengangsspezifischer Festlegungen. Durch welche Zulassungsverfahren die Studienplätze in den verschiedenen Studiengängen vergeben werden, ist in den Übersichten zum Studienangebot der Universität im Internet unter www.uni-magdeburg.de/k3/studienangebot.shtml zu finden.
Die Bewerbungsfrist läuft bis 15. Juli des Jahres, in dem das Studium begonnen werden soll. Die Unterlagen sind direkt an die Universität einzureichen.

Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung

Die Auswahl wird über die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) in Dortmund durchgeführt. An der Universität Magdeburg trifft das nur für den Studiengang Medizin zu.
Die Bewerbungsfrist läuft bis 15. Juli des Jahres, in dem das Studium begonnen werden soll. Die Bewerbungsunterlagen sind direkt an die ZVS Dortmund einzureichen.

Ausländische Studienbewerber

Ausländische Studienbewerber, die Bildungsinländer oder EU-Angehörige sind, werden in den Zulassungsverfahren deutschen Bewerbern gleichgestellt. Für die Zulassung aller anderen ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen gelten andere Fristen und Verfahren. Informationen dazu sind im Netz unter www.uni-magdeburg.de/internationale_studienbewerber zu finden.

Bewerbungsunterlagen

Folgende Bewerbungsunterlagen sind verbindlich einzureichen:

  • Immatrikulationsantrag und
  • beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abiturzeugnis).

Für eine Reihe von Studiengängen sind weitere Nachweise für die Zulassung zu erbringen:

  • für die englischsprachigen Studiengänge ein Sprachnachweis (Toefl-Test oder vergleichbarer Nachweis),
  • für sportwissenschaftliche Studiengänge ein Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung,
  • für European Studies ein Sprachnachweis (Toefl-Test oder vergleichbarer Nachweis, letter of motivation),
  • für Kulturwissenschaften, Wissensmanagement, Logistik: cultural engineering ein letter of motivation,
  • für Medienpädagogik ein letter of motivation und ein Medienprodukt.

Hinweise und Erläuterungen zu Fragen der Bewerbung und Zulassung sind im Netz unter www.uni-magdeburg.de/Studieninteressenten zu finden.

Ansprechpartner

Ansprechpartner sind das Studentensekretariat und die Allgemeine Studienberatung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.
E-Mail für beide Bereiche:

Letzte Änderung: 21.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster