Familiengerecht studieren

17.07.2007 -  

Viele Möglichkeiten für Studierende mit Familienpflichten

Der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wurde am 30. November 2006 das Grundzertifikat zum Audit familiengerechte Hochschule erteilt. Sie identifiziert sich damit mit dem Ziel, die Arbeits- und Studienbedingungen an der Universität noch familienbewusster zu gestalten. So darf z.B. die Pflege und Betreuung von Kindern nicht zu Behinderungen im Studium und in der weiteren wissenschaftlichen Karriere führen. Wesentliche Maßnahmen, die in der Zielvereinbarung formuliert sind, sind derzeit im Prozess der Umsetzung.
Ein Schwerpunkt der Diskussionen war die familiengerechte Gestaltung der Prüfungsordnungen. Die im § 13 (3) des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt fixierten Schutzbestimmungen sind an der Universität in allen Prüfungsordnungen bereits umgesetzt. Dies gilt sowohl für alle bestehenden Studiengänge als auch für die neuen Studiengänge im Rahmen der Bachelor-Master-Umstellung. Der Senat hat bereits 2005 nach der Novellierung des Gesetzes eine übergreifende Satzung erlassen, die den Rechtsanspruch von Studierenden mit Kind auf die Beachtung der Festlegungen des Mutterschutzgesetzes und des Bundeserziehungsgeldgesetzes festhält. Damit ist gewährleistet, dass Studierenden aller Studiengänge die Inanspruchnahme der Bestimmungen ermöglicht wird.

Die Immatrikulationsordnung wurde ebenfalls den besonderen Erfordernissen einer familiengerechten Hochschule angepasst. Studierende, die sich wegen der Pflege von Kindern beurlauben lassen, haben während der Beurlaubung die Möglichkeit, Prüfungen und Leistungsnachweise im begrenzten Umfang zu erbringen. Dies kann durch die Studierenden mit den Prüfungsämtern vereinbart werden.

In diesem Zusammenhang kann Studierenden mit familiären Verpflichtungen im Einzelfall der Abschluss eines individuellen Sonderstudienplanes ermöglicht werden. Dieser soll dann  Festlegungen zur weiteren zeitlichen Planung des Studiums in Bezug auf den Lehrveranstaltungsbesuch und die Ablegung von Prüfungen unter Berücksichtigung der Bedingungen der Kinderbetreuung enthalten. Hier sind vor allem die Fachstudienberater in den Fakultäten die kompetenten Ansprechpartner. Die Bedingungen für ein individuelles Teilzeitstudium für Studierende mit Familienpflichten werden derzeit an der Universität diskutiert und anschließend in den Gremien behandelt.

Langzeitstudiengebühren

Besonders deutlich wird der Aspekt der Familienfreundlichkeit bei den seit 2005 notwendigen Entscheidungen über die Erhebung der Langzeitstudiengebühren. In weiter Auslegung des Hochschulgesetzes werden studierende Mütter und Väter grundsätzlich bis zur doppelten Regelstudienzeit von der Zahlung der Gebühr befreit und erhalten damit eine großzügige finanzielle Entlastung durch die Universität.

Die Aufstellung der eingeleiteten Maßnahmen verdeutlicht, dass die Universität derzeit schon eine Vielzahl von Bedingungen für junge Familien und Studierende mit Kind bietet, Studium und Elternschaft sinnvoll zu planen und zu organisieren. Es kommt seitens der Studierenden darauf an, bei Bedarf diese Möglichkeiten zu nutzen und sie auf der Basis der Zielvereinbarung des Rektors zum Audit familiengerechte Hochschule und der beschlossenen Ordnungen einzufordern.
Das Dezernat Studienangelegenheiten und die Arbeitsgruppe Beruf und Familie unter Leitung der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule geben dabei gern Anleitung und Unterstützung.

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