Menschenrechte
Zum 60. Geburtstag von Prof. Georg Lohmann
Zu Ehren des 60. Geburtstages von Prof. Dr. Georg Lohmann, Inhaber des Lehrstuhls für Praktische Philosophie, fand Mitte Juni 2008 ein Symposium mit dem Titel Die Philosophie und die Menschenrechte statt. Dass die Philosophie der Menschenrechte zu den Forschungsschwerpunkten des Jubilars zählt, zeigt sich sowohl in seinen vielbeachteten Publikationen als auch und in seinem Engagement an der Arbeitsstelle Menschenrechte, welche er gemeinsam mit Prof. Dr. Karl Peter Fritzsche, dem Inhaber des UNESCO-Lehrstuhls für Menschenrechtsbildung am Institut für Politikwissenschaft der Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften, ins Leben gerufen hat. (www.arbeitsstelle-menschenrechte.de)
Hochkarätige Gäste
Ausgerichtet und moderiert wurde das Symposium von einem weiteren Mitarbeiter der Arbeitsstelle Menschenrechte und des Instituts für Philosophie, Dr. Arnd Pollmann, in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Heiner F. Klemme von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz.
Die Frage nach der Begründetheit universal gültiger Menschenrechte und ihrem daraus ableitbaren Geltungsanspruch im weltweiten politischen Diskurs ist eine philosophische Frage, deren praktische Relevanz gerade angesichts aktueller politischer Herausforderungen immer wieder deutlich wird. Dies unterstrichen in ihren Vorträgen Prof. Dr. Emil Angehrn, Universität Basel, Prof. Dr. Hauke Brunkhorst, Universität Flensburg, Dr. Thomas Hoffmann, Universität Magdeburg, Prof. Dr. Bernd Ladwig, FU Berlin, Prof. Dr. Georg Mohr sowie Prof. Dr. Stefan Gosepath, beide Universität Bremen. In diesem Sinne würdigten die Vortragenden ebenso wie die weiteren Teilnehmer des Symposiums, Prof. Dr. Christoph Menke, Universität Potsdam, und Prof. Dr. Fritzsche, Universität Magdeburg, die Forschungsleistungen von Prof. Dr. Lohmann auf dem Gebiet der Philosophie der Menschenrechte.
Eine fruchtbare Diskussion entstand insbesondere im Hinblick auf die verschiedenen Möglichkeiten, die Geltung der Menschenrechte zu begründen und zu verteidigen sowie angesichts der Frage, ob es sich bei den Menschenrechten um in einem weiteren Sinne moralische und/oder um im engeren Sinne juridisch festzuschreibende Rechte handelt. Ebenso lebhaft war die Debatte dahingehend, inwieweit die Formulierung und Festschreibung von Menschenrechten einen tatsächlichen Einfluss auf das politische Tagesgeschäft hat. Einig war man sich indes darüber, dass die Menschenrechte einen entscheidenden Standard darstellen müssen bei der Beurteilung der Qualität politischen Handelns.