Mehr Geld? Strukturausgleich
Aus dem Dezernat Personalwesen
Für alle Beschäftigten gilt seit dem 01. November 2006 nicht mehr der BAT-O oder MTArb-O, sondern der TV-L, an den sich inzwischen alle gewöhnen mussten. Besonderheiten gelten noch immer für die sogenannten übergeleiteten Beschäftigten. Dass sind Angestellte und Arbeiter, die bereits vor dem 01. November 2006 an der Universität beschäftigt waren. Für viele aus dem BAT-O übergeleitete Angestellte gibt es ab dem 01. November 2008 eine weitere Besonderheit, den Strukturausgleich.
Auch für Teilzeitbeschäftigte
Der Strukturausgleich wird gemäß §12 TVÜ-L ausschließlich an den in der Anlage 3 des TVÜ festgelegten Personenkreis gezahlt. Der hiernach zu zahlende Betrag erhöht das monatliche Entgelt. Er ist nicht dynamisch und steht Teilzeitbeschäftigten anteilig zu. Das gilt auch für die Beschäftigten mit einer abgesenkten Arbeitszeit nach § 3 des TV zur sozialen Absicherung des Landes Sachsen-Anhalt. Eine anteilige Zahlung erfolgt auch dann, wenn nicht für alle Tage des Monats Entgeltanspruch besteht.
Die Zahlung des Strukturausgleichs erfolgt nur dann, wenn der Beschäftigte am 01. November 2006 noch in seiner originären Vergütungsgruppe eingruppiert war, also keinen Bewährungsaufstieg erhalten hat oder erhält. Weitere Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte am 01. November 2006 der in der genannten Anlage 3 bestimmten Ortszuschlagsgruppe und Lebensaltersstufe zugeordnet gewesen ist. Die Dauer der Zahlung des Strukturausgleichs ist ebenfalls in der Anlage 3 genau und abschließend festgelegt:
- nach einer bestimmten Anzahl von Jahren (Stichtag ist der 01.11.2006)
- auf Dauer oder
- für eine bestimmte Anzahl an Jahren.
Aber auch hierbei kann es in Einzelfällen geregelte Ausnahmen geben.
Aus dem Gehaltsnachweis für den Monat November 2008 ist für jeden Beschäftigten ersichtlich, ob und in welcher Höhe ihm monatlich ein Strukturausgleich gezahlt wird. Bei Rückfragen steht das Dezernat Persoanlwesen gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung.