Schutzausrüstung tragen
Arbeitsschutz
Traditionell findet in der ersten Sitzung des Arbeitsschutzausschusses eines neuen Jahres die Auswertung des Unfallgeschehens der Bediensteten für den Zeitraum des vorangegangenen Jahres statt. Ulrich Stresow berichtete, dass im Jahre 2008 der Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz 24 meldepflichtige Arbeitsunfälle und 19 meldepflichtige Wegeunfälle angezeigt worden sind. Nach seiner Einschätzung waren bei den 24 gemeldeten Arbeitsunfällen schwerwiegende Versäumnisse des Arbeitgebers, die zur Entstehung der Unfälle beigetragen hätten, nicht zu verzeichnen.
Ein Arbeitsunfall
Dennoch soll ein Arbeitsunfall, der sich im IV. Quartal des Jahres 2008 ereignete, erwähnt werden. Ein Mitarbeiter sortierte an der Wand stehende Bleche. Plötzlich ist das vorderste Blech umgekippt und dem Mitarbeiter auf den rechten Fuß gefallen. Es kam zur Quetschung und Fraktur der ersten drei Zehen. Obwohl es für diese Arbeiten zwingend notwendig gewesen wäre und vorgeschrieben ist, trug der Mitarbeiter keine Sicherheitsschuhe. Bei der Auswertung dieses Arbeitsunfalls wurde eingeschätzt, dass beim Tragen von Sicherheitsschuhen sicherlich nicht das Umkippen des Bleches hätte verhindert werden können, jedoch wäre es nicht zu der Schwere der Verletzungen gekommen. Aus diesem Grunde sei hier nochmals auf das B-Rundschreiben vom 20.11.2007 Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) (außer FME) hingewiesen. Vor allem die geschäftsführenden Leiter sollten es beachten. Sie haben auf Grund ihrer Arbeitgeberpflichten hinsichtlich der Arbeitssicherheit dafür Sorge zu tragen, dass persönliche Schutzausrüstungen entsprechend der Einsatzgebiete und der durchzuführenden Arbeiten für die Bediensteten und Studierenden bei der Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz bestellt und entsprechend bestehender Tageszeitbegrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsgemäß benutzt werden.