Lob vom Wissenschaftsrat

06.10.2009 -  

Universitätsmedizin begutachtet

Das 2006 in Kraft getretene neue Hochschulmedizingesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat die erhofften positiven Wirkungen entfaltet. Zu diesem Ergebnis gelangte der Wissenschaftsrat, der die Bundes- und Landesregierungen in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklungen der Hochschulen, der Wissenschaft und Forschung berät. Der Wissenschaftsrat hatte Selbstberichte der Universitätsklinika ausgewertet, Masterpläne zur strukturellen, personellen und baulichen Entwicklung der Universitätsmedizin geprüft und die beiden universitätsmedizinischen Standorte des Landes in Magdeburg und Halle besucht.

Früchte der Arbeit

Die Universitätsmedizin Magdeburg könne stolz auf die Empfehlungen sein - letztlich seien die erreichten Ergebnisse Früchte konsequenter Strukturbildung und hochmotivierter Arbeit in allen Einrichtungen der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums, bekräftigte der Dekan der Medizinischen Fakultät, Prof. Dr. Hermann-Josef Rothkötter.
Trotz identischer gesetzlicher Rahmenbedingungen haben sich die Standorte in Magdeburg und Halle in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich entwickelt, so das Gutachten: Der Universität Magdeburg sei es gelungen, mehrere herausragende Forscherpersönlichkeiten an die Medizinische Fakultät zu berufen, die die beiden Forschungsschwerpunkte Neurowissenschaften und Immunologie einschließlich molekulare Medizin der Entzündung erfolgreich ausgebaut haben. Von der Qualität der Lehre hat der Wissenschaftsrat einen insgesamt positiven Eindruck gewonnen. Ebenso wurden der Ausbaustand und die weiteren Ausbauplanungen auf dem Campus der Universitätsmedizin als gut bewertet.

Für die Medizinische Fakultät der Universität Halle-Wittenberg und das Universitätsklinikum Halle (Saale) sieht der Wissenschaftsrat dagegen noch großen Verbesserungsbedarf in den Bereichen Forschung und Lehre.

Die bereits im Jahr 2005 verselbstständigten Universitätsklinika waren durch das Hochschulemdizingesetz über ein Kooperationsmodell mit den Medizinischen Fakultäten der Universitäten verbunden worden. "Die Medizinischen Fakultäten haben durch das Gesetz und die damit verbundene Reform ihrer Leitungsstrukturen deutlich an Entscheidungsstärke gewonnen," betonte der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Peter Strohschneider. Das vom Land gewählte Kooperationsmodell werde aufgrund verschränkter Leitungsstrukturen den speziellen Anforderungen der Universitätsmedizin in ausreichendem Maß gerecht. Es biete den Medizinischen Fakultäten Instrumente zur Stärkung von Forschung und Lehre und den Hochschulklinika genügenden Freiraum für die weitere Entwicklung der Krankenversorgung in einem stark wettbewerblich geprägten Umfeld.

Bewährt habe sich auch die Einrichtung der Gemeinsamen Kommission, welche die Strukturbildung beider Medizinstandorte koordiniert, sowie die Zielvereinbarungen, die das Land mit den Medizinfakultäten abgeschlossen hat. Kritisch bewertet werde dagegen die Vorgabe des Landes, den Stellenrahmen auf 60 Professuren pro Standort zu beschränken, die für eine positive Weiterentwicklung der Fakultäten hinderlich sei.

Letzte Änderung: 06.10.2009 - Ansprechpartner: Webmaster