Gespräche mit Abgeordneten
Themen: Personalstruktur, Haushaltsmittel und Reformkonzepte für Hochschulbereich
Im Hinblick auf die Landtagswahlen im April 1998 hat es sich der Gesamtpersonalrat (GPR) zur Aufgabe gemacht, mit den Landtagsabgeordneten der im Landtag vertretenen Parteien ins Gespräch zu kommen.
Thematischer Mittelpunkt ist die Entwicklung der Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt. Speziell geht es um Standpunkte und Aussagen
- zur Entwicklung der Universitäten in Halle und Magdeburg,
- zur Personalstruktur, besonders an der Universität Magdeburg,
- zur Entwicklung der Haushalte,
- zur verläßlichen Verstetigung der Haushaltsmittel und
- zur Erarbeitung eines Reformkonzeptes für den gesamten Hochschulbereich.
Bisher fanden Gesprächsrunden am 15.9.1997 mit Rita Mittendorf und Wolfgang Ernst (beide SPD), am 15.10.1997 mit Walter Remmers (CDU) sowie am 6.11.1997 mit Dr. Petra Sitte (PDS) statt. Ein weiterer Gesprächstermin ist am 17.11.1997 mit Hans-Jochen Tschiche (BÜNDNIS 90/Die Grünen) vereinbart. Es folgt das Gespräch mit Dr. Rüdiger Fikentscher (SPD) am 15.12.1997. Für eine Diskussion über den „Entwurf für ein neues Hochschulrahmengesetz“ hat der Bundestagsabgeordnete der SPD, Dr. Uwe Küster, zum 20.11.1997 seine Zusage gegeben.
Abgeordnete sensibilisieren
Die Veranstaltungen mit den Abgeordneten finden im Rahmen von außerordentlichen Beratungen des Gesamtpersonalrates statt. Vertreter der örtlichen Personalräte der Universität nehmen an diesen Zusammenkünften teil.
In den Diskussionen ist deutlich geworden, daß mit den Personalratsmitgliedern ein Gremium sehr kompetenter Mitarbeiter der Universität den Landtagsabgeordneten zur Verfügung steht.
Ziel der Gespräche ist es, die Abgeordneten mit wichtigen Problemen der Entwicklung der Universität aus der Sicht der Beschäftigten bekanntzumachen, auf Schwierigkeiten beim Ausbau der Universitäten zu verweisen, die Abgeordneten entsprechend ihrer Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung im Prozeß der Profilierung der Hochschullandschaft zu gewinnen und ihre besondere Verantwortung hervorzuheben. Sie liegt vor allem auch in ihrem Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der Haushaltsentwicklung und der Verabschiedung des Haushaltes für 1998. Nur ein tragfähiger finanzieller Rahmen läßt es zu, die Entwicklungskonzepte beim Ausbau der Hochschullandschaft durchzusetzen, die für die nächsten Jahre erforderlich sind.
In den Gesprächen dokumentieren die Personalräte einheitlich die Auffassung, daß eine Novellierung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt insbesondere unter den Aspekten der demokratischen Mitbestimmung und der Gleichstellung noch in dieser Wahlperiode geboten ist. Obwohl eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes im Gespräch ist, sind die Personalräte der Auffassung, daß ein weiteres Abwarten nicht vertretbar ist. Aus unserer Sicht sollte die mehrjährige Diskussion um die Novellierung des Landesgesetzes erfolgreich abgeschlossen werden.
Die bisherigen Gespräche waren für beide Seiten sehr aufschlußreich. Unterschiedliche Sichtweisen zeigen, wo weitere Auseinandersetzungen erforderlich sind.
Dr. Charlotte Köppe