Hochschulgesetzgebung

30.12.1997 -  

Diskussion auf Bundes- und Landesebene

Mitte August 1997 haben sich Bund und Länder über die Inhalte eines neuen Hochschulrahmengesetzes (HRG) geeinigt. Seit 19. August liegt der Entwurf für ein neues HRG vor, am 24. September legte Minister Rüttgers den Gesetzentwurf dem Bundeskabinett vor.

Im Gesamtpersonalrat wurde Mitte November 1997 im Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Dr. Uwe Küster (SPD) die Frage aufgeworfen, warum die Novellierung des HRG erst jetzt erfolgt.

Erste Schritte

Gründe liegen u.a. im Prozeß des Ausbaus der Europäischen Gemeinschaft, der eine Modernisierung der deutschen Universitäten/Hochschulen verlangt, im Nachlassen des Interesses ausländischer Studenten, an deutschen Universitäten zu studieren, in den immer größer werdenden Finanzierungsproblemen und in dem nicht mehr zu übersehenden Reformstau, der dringend abgebaut werden muß. Wenn deutsche Universitäten wieder zu Brennpunkten der Forschung werden sollen, sind Reformen erforderlich.

Mit dem vorliegenden Entwurf wird versucht, erste Schritte im Prozeß der Reformierung zu wagen. Viele Fragen bleiben offen, die Diskussion muß in den Ländern weitergeführt werden und sich in der Novellierung der Landeshochschulgesetze niederschlagen.

So sehr die Novellierung des HRG einerseits zu begrüßen ist, so enttäuschend ist es andererseits, daß die erforderliche große Strukturreform nicht zustande kommt. Neben anderen Forderungen geht es um eine Reform der Personalstruktur, die es wissenschaftlichen Angestellten ermöglicht, Wissenschaft als Beruf betreiben zu können.

Die Novellierung des Landeshochschulgesetzes soll das Rahmenrecht in Fragen der Hochschulautonomie, der Hochschulorganisation, der Planung und des Haushalts ergänzen. Als problematisch könnte sich erweisen, daß vorgesehen ist, die Höhe der staatlichen Finanzzuweisungen für Universitäten und Fachhochschulen künftig von den „in Forschung und Lehre sowie bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erbrachten Leistungen“ abhängig zu machen. Im Aufbau befindliche Universitäten dürften es mit dieser Leistungsorientierung schwer haben. Hier sind zukunftsorientierte Entscheidungen des Landtages und der Landesregierung gefordert.

Globalhaushalte müssen so ausgestattet sein, daß sie zulassen, Übergänge zu gestalten, damit die Leistungsorientierung ermöglicht werden kann. In Sachsen-Anhalt sollten keine Zukunftschancen vertan werden. Spitzenleistungen werden nur an Einrichtungen mit einer entsprechenden Infrastruktur hervorgebracht.

Dr. Charlotte Köppe

Letzte Änderung: 30.12.1997 - Ansprechpartner: Webmaster