Promotionen
Gesetzlich gewollte Verflachung in Sachsen-Anhalt?
Die Novellierung des Landeshochschulgesetzes von Sachsen-Anhalt wird in Kürze in Kraft treten. Die Gesetzesveränderung sieht für unser Bundesland im Alleingang vor, daß zusätzlich zu den Universitäten auch die Fachhochschulen das Promotionsrecht erhalten. Damit werden grundsätzliche Aufgabenverteilungen zwischen den Universitäten und den Fachhochschulen nivelliert und verwischt.
Der Vorstand und Mitglieder des Deutschen Hochschulverbandes der Otto-von-Guericke-Universität halten diesen Reformbaustein für ein undurchdachtes Konzept, der für die Promovenden in Sachsen-Anhalt zahlreiche Nachteile in sich birgt, völlig überflüssig ist und die klare bisherige Aufgabenverteilung zwischen Universitäten und Fachhochschulen in unserem Lande aufweicht.
Zwei Ausbildungsprofile
Fachhochschulstudenten erfahren eine anwendungsorientierte, stark praxisnahe Ausbildung, die sie in die Lage versetzt, wissenschaftliche Methoden anzuwenden und dem Bedarf der Volkswirtschaft und Industrie gerecht zu werden. Universitätsabsolventen hingegen sollen mit einem wissenschaftsbezogenen Studium diese wissenschaftlichen Methoden und Prinzipien erst erarbeiten. Die Forschung mit dem vertieften Durchdringen von Grundwissen und Details ist an den Universitäten angesiedelt und befähigt die Studenten zu niveauvollen Doktorarbeiten mit Erkenntnisgewinn. Innovationen setzen Grundlagenkenntnisse voraus, deren Vermittlung an den Universitäten bleiben sollte.
Das grenzt befähigte Fachhochschulabsolventen aber nicht von der gewünschten Graduierung aus. Fachhochschulstudenten können bereits jetzt an den Universitäten unseres Landes jederzeit promovieren. Die Fakultäten der Universitäten bieten ihnen Dissertationsmöglichkeiten und Mentorenschaften an, so daß bei entsprechender Befähigung keine Einschränkungen zur Erlangung des Doktorgrades bestehen und somit das Promotionsrecht an den Fachhochschulen erforderlich ist.
Der Deutsche Hochschulverband befürchtet darüber hinaus, daß durch diese Gesetzesveränderung mit dem Promotionsrecht für Fachhochschulen, die Promovenden in Sachsen-Anhalt Kompatibilitätsprobleme bei Bewerbungen in den anderen Ländern der Bundesrepublik bekommen werden.
Die zunehmende Umverteilung und Vermischung der Aufgaben im Hochschulsystem Sachsen-Anhalts hat weitere Nachteile. So ist zu erwarten, daß das ohnehin viel zu schmale Forschungsbudget nun zwischen den beiden Hochschularten aufgeteilt werden wird und damit eine solide Forschung, die sich in neuen Erkenntnissen niederschlägt, an keiner Einrichtung mehr möglich ist.
Prof. Dr. Knut Dietzmann