Könnte Teilrente eine Alternative sein?
Möglichkeiten genau abwägen
Nach dem Sozialgesetzbuch VI gibt es die Möglichkeit, statt der Vollrente eine Teilrente zu beziehen und innerhalb bestimmter Grenzen hinzuzuverdienen. Das betrifft Personen, die schon vor Vollendung des 65. Lebensjahres eine Altersrente in Anspruch nehmen können, wie langjährig Versicherte und die Frauen, für die die Altersgrenzen erst im Jahr 2000 angehoben werden sowie die Schwerbehinderten, Berufsunfähigen oder Erwerbsunfähigen.
Während nach Vollendung des 65. Lebensjahres neben dem Bezug einer Regelaltersrente unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeit besteht, sind für Altersrenten, die schon vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen.
Wenn eine nicht versicherungsfreie Tätigkeit ausgeübt wird, wirkt sich diese für die spätere Vollrente wegen Alters rentenerhöhend aus.
Von der Dieststellenleitung sind in den vergangenen Tagen Personen, für die die Teilrente in Frage kommt und andere Modelle des sozialverträglichen Ausscheidens (Abfindungsregelung, Teilzeit- und Altersteilzeitregelungen oder der Übergang zu Berufsschulen) aus Altersgründen nicht mehr zutreffen, angeschrieben worden. An sie geht die Bitte, sich über diese Variante des gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Gedanken zu machen und sich gegenüber dem Dezernat Personalwesen zu äußern.
Ohne Zeitdruck
Der Personalrat beobachtet diesen Vorgang aufmerksam und akzeptiert das Vorgehen der Dienststelle. Es wird keine Kampagne veranstaltet und nicht an moralische oder andere Verpflichtungen appelliert. Jedoch ist es durchaus möglich, daß hier und da Interesse besteht, das künftige Arbeitsleben auf solch einer Variante aufzubauen. Die Beschäftigten stehen hinsichtlich ihrer Entscheidungsfindung nicht unter Zeitdruck. Der Personalrat empfiehlt, sich umfassend über alle Hintergründe und einschlägigen Bestimmungen zu informieren. Auch hier ist der Personalrat gern bereit, Interessierte zu beraten.
Dr. Rolf Pilz